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Buch H. Kapitel Hi.
Seinige beitragen, daß die andern Stande die Rückgabe bewil-ligen oder sich dem Recht unterwerfen. Man könne nicht be-gehren, daß Basel oder andere protestantische Stände ihre Kräftemit denen der Katholiken vereinigen, sie zur Zurückgabe zuzwingen, sondern man müsse sie nur verpflichten, weder direktenoch indirekte den zwei Kantonen Vorschub zu leisten.
Frankreich werde niemals gestatten, daß die katholischen Kan-tone eines Fingers breit Boden verlieren. Der König habe seinWohlwollen auf die Wiederherstellung der katholischen Ständegerichtet, und der Kaiser für den Herrn Abt von St. Gallen,welchem aber vielleicht Jhro Majestät einen Vergleich mit derStadt St. Gallen vorschlagen werde.
Nun wurde der projektirte Reversbrief, nebst den Bemerkungendes Ambaffadors, vorgelesen und genehmigt, aber unter demVerwand, damit das Geheimniß besser bewahrt werde, nichtprotokollirt. Es wurden nur folgende Äußerungen des HerrnAmbassadors protokollirt: Man werde in dem Bundestraktat mitFrankreich keinen einzigen Vortheil für diesen Staat auffinden,in dem Fall, daß die Katholiken in ihrem jetzigen Zustand ge-lassen würden, „denn der König wolle ohne vorhergegangene„Herstellung der Katholiken in ihren frühern Zustand keine Hülfe„noch Genoßsames?) haben, welche doch zu fordern für den„König wichtiger als für die Katholiken sei, denn so lange der„aarauische Friede daure, können die katholischen Stände dem„König keine Hülfe leisten, weil sie in Sorge stehen müßten,> „die Protestanten könnten sie unvorbereitet überfallen." Es seinicht bekannt, was zwischen dem Prinzen Eugen, dem MarschallVillarö und ihm in Baden wegen der eidgenössischen Geschäfteunterhandelt worden sei. Indessen könne er ihnen sagen, daßer in seiner Instruktion mit ihrer Herstellung, vorzüglich abermit derjenigen des Abtes von St. Gallen, beauftragt sei, undes verlange ihn sehr, bald in Wien zu sein, weil der Abt Ge-