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Zweiter Band.
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Buch ». Kapitel »I.

daß die wahre Regierungskunst darin bestehe, Gott regieren zulassen, die Gerechtigkeit festzuhalten und den Frieden blühenzu machen. 94 )

Nach beendigter Rede verlas Herr de la Martiniere denReversbrief, aus welchem jede Notiz zu nehmen verboten wurde.In der schweizerischen diplomatischen Sprache nannte man ihnden Trüklibund, von der Schachtel, in welche er gelegt wurde,und den man in der ächt diplomatischen Sprache die geheimenArtikel genannt hätte.

Das Ganze ist ein Trugbild, denn es enthält keine förmlicheVerpflichtung des Königs, sondern nur Erklärungen seiner Ge-sinnungen, die für ihn nicht verbindlich sind, und zwar um soweniger, da die Urkunde von dem Könige weder unterschrieben,noch besiegelt, noch ratifizirt ist. Der wesentliche Inhalt bestehtin einer Erklärung des Ambassadors, daß er in Kraft der könig-lichen Vollmacht vom 2t. Hornung 1715, welche er der Tag-satzung vorgewiesen, mit derselben einen Bund in Solothurngeschlossen habe, dessen wesentlicher Zweck die Wiederherstellungder Katholizität und überhaupt die Erhaltung der Schweiz sei;der Wunsch des Königs gehe dahin, zu bewirken, daß die pro-testantischen Kantone diesem Bunde auch beitreten; da aber diesesnicht möglich sei, bis alle Theile, welche die Schweiz bilden,gegenseitig die Gerechtigkeit gegen einander walten lassen überdie Gegenstände, welche jetzt die Ursache ihrer Uneinigkeit seien,so verspreche der König, alle seine Dienste oder alle seine Machtdazu zu verwenden, die Parteien bäldest möglich dazu zu be-wegen oder zu nöthigen, daß sie die Hand dazu bieten, die Ka-tholizität in alles letzthin Verlorene wieder herzustellen, undzwischen beiden Religionen einen neuen Bund zu errichten, derden alten Bünden neue Kraft gäbe.

?4 ) DaS französische Original in Beilage Nr. 4.VI.