Band 
Zweiter Band.
Seite
479
JPEG-Download
 

Inhalt der geheimen Schachtel. 479

Bis dieses geschähe, werde der König Zürich und Bern nichtin den jetzigen Bund aufnehmen, wohl aber die übrigen prote-stantischen Stände, wenn sie versprechen, Zürich und Bern wederdirekte noch indirekte zu unterstützen, wenn man sie zur Resti-tution zwingen wollte.

Der König werde jedoch dem jetzigen Bunde treu nachleben,besonders was den 5. Art. betrifft, ohne daß der ewige Friedeoder andere ältere Bündnisse ihn daxan hindern könnten, derganzen Schweiz, den katholischen Kantonen oder irgend einembesondern Stand behülflich zu sein, was jedoch erst nach erfolgterMahnung des oder der Stände, welche glauben werden, seinerHülfe zu bedürfen, geschehen werde.

Ehe der König Hülfe schicke, werde er sich mit dem Hülfe Be-gehrenden über die Eigenschaft und die Anzahl der Hülfe, sowie auch über die einzuschlagende Straße berathen.

Der König giebt den General und die Stände Repräsentanten,welche dem Kriegsrathe beiwohnen werden.

Alle Eroberungen werden dem Stand oder den Ständen,welche die Hülfe begehrt haben, übergeben werden.

Da der Sinn des Bundes dahin geht, ihn allgemein für dieSchweiz zu machen, so verspricht Se. Majestät, daß, wenn beiden Unterhandlungen mit den Protestanten Abänderungen zuihrem Vortheil gemacht würden, so sollen die katholischen Kan-tone auch den Genuß davon haben. 95 )

Dieses Aktenstück wurde nur vom Ambassador unterzeichnet,in eine weiße kupferne Büchse verschlossen, diese mit einemPapier umwickelt, mit einem rothen Band gebunden undsodann von dem Gesandten jedes Kantons versiegelt. Dannwurde sie dem Schultheißen Laurenz Fleckenstein von Lucernübergeben, zu Handen der katholischen Orte der Eidgenossen-

?ä ) Beil. Nr. LV11.