Buch II. Kapitel III.
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Den 8. Mai schrieb er nochmals dem Grafen Sinzendorf, daßder französische Resident zu Genf, la Clausüre, in Bern nurdurchgereist sei, weil er sich, ehe er eine Unterhandlung beginne,mit dem Grafen du Lüc habe besprechen wollen; nur habe ersich im Voraus eines Mittels zu Beförderung seiner Bestrebungenzu versichern getrachtet. Er sei persönlich mit dem Sohne voneinem der beiden Schultheißen befreundet und habe diesen ver-mocht, ihm eine Wohnung in dem Theile des väterlichen Hausesanzubieten, welchen der Sohn bewohnt; da dieß aber bekanntwurde, so habe man es dem Schultheißen berichtet und ihn auf-merksam gemacht, wie unschicklich dieß wäre, worauf der SohnBefehl erhalten habe, sich bei dem Herrn von Clausüre zu ent-schuldigen und ihm die Wohnung abzuschlagen. Dieser Schult-heiß Frisching sei erst vor drei Wochen zu dieser Würde er-hoben worden. Es sei der Nämliche, der, nachdem in der Schlachtvon Villmergen die Generale verwundet worden, in einem Altervon 74 Jahren das Kommando übernahm und die gebrocheneSchlachtordnung wieder herstellte, bei welchem Anlaß er hoheKraft und größtmögliche Gegenwart des Geistes entwickelte. Ersei von anerkannter Rechtschaffenheit und alle Künste des Herrnvon Clausüre hätten gewiß bei ihm gescheitert; aber man habeLetzten» gerne bemerkbar gemacht, daß man auf Alles, was seineUnterhandlung betreffen könnte, ein wachsames Auge habe. Manglaube sogar, daß dieses ihn veranlassen könnte, sich aus seinerRückreise hier nicht aufzuhalten.
Den 15. Mai 1715 berichtete der General noch dem GrafenSinzendorf, daß man in Bern die Friedenskommiffion aufge-hoben habe, woran der Graf dü Lüc schon seit Langem arbeitete. ")
Den 28. Mai schrieb der Graf dü Lüc einen schmeichelhaftenBrief an Bern, worin er sagte, es wäre zwar seine Schuldig-
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