Band 
Zweiter Band.
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489
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Urtheil des Prinzen Eugen über den Bund. 48!»

„unmöglich anders als durch Remonstrationen bei den ka-„cholischen Kantons verwenden, um ihnen die Gefahr, mit der„sie bedroht werden, zur Überlegung zu geben; da aber der„Religionspunkt mit ins Spiel kommt und die Gemüther durch„die beständigen Reibungen immer mehr erhitzt werden, so muß„man sie auch ihrer übertriebenen Begeisterung überlassen und„sich beruhigen, wenn Frankreich dadurch in etwas beschäftigt„wird. Die Religionsneckereien sind ohnehin einer krebsartigen„Krankheit ähnlich, mit der das Corpus Evangelicorum behaftet„und wovon die Schweiz schon etwas mehr als angesteckt ist;„mir scheint es wenigstens nicht wohl möglich zu sein, daß„Deutschland oder die Schweiz durch ihre Konstitutionen von„dieser Krankheit mögen befreit oder gar gerettet werden, denn„dem Interesse Frankreichs ist es gar nicht ange-messen, daß ein einmal in Zwietracht gebrachter„Staat sich jemals mehr des Ruhestandes erfreuen„soll. Die Schweizer werden für ein Jahrhundert an die letzt-„hin erhaltene goldene Ehrenkette der französischen Abhängigkeit„gebunden sein, ohne daß sie es nur dürfen fühlen lassen, oder,„wie der Graf Sinzendors es im Deutschen sehr schön bemerkt:„Der Geist der Helvetier hat sich vertagt."'"^)

Aus dem nachfolgenden Schreiben des Grafen dü Luc anRobert Vigier von Solothurn, königlich französischen Dolmetschund Sekretär bei der Gesandtschaft, der wahrscheinlich vor demGrafen nach Wien verreist war, und welchen dem PrinzenEugen mitzutheilen er Befehl hatte, läßt sich vermuthen, daßder Graf dü Lüc vom obigen Brief des Prinzen Kenntniß er-halten hatte.

103 J Eugen's vo» Savopen Briefwechsel u. s. w. Tübingen, Cotta'sche Buch-handlung. !8îl. Bd. I. Heft IV. S. 64°.