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Buch 11. Kapitel 111.
Der Graf Trautmannsdorff, heißt es darin, spreche von derErneuerung des Bundes zwischen dem König und den katholi-schen Kantonen, wie ein übelberichteter Mann. Dieser Traktatsei jedoch nur zu bekannt. Diejenigen, die ihn auswendig wissen,können bezeugen, daß er wörtlich laute wie der Bund von 1663,mit dem einzigen Unterschied, daß man die Privilegien, welchedie ganze Nation besitzt, die nicht in dem Dienst ist und niemalsdarin war, deutlicher auseinandersetzt. Er werde wohl wissen,daß alle Tage Vorfälle sich ereigneten. Man habe geglaubt,durch eine klare und unzweideutige Erklärung ihnen abzuhelfen.Es finde sich auch noch ein ausgedehnterer Artikel wegen derHülfe, die der König der Nation verspricht, wenn ihre Ruhebedroht wäre. Diese Hülfe war, wie sich deutlich zeigt, sehrbeschränkt, und sie wäre im Fall der Noth sehr unnütz gewesen.Der König habe geruht, sie auszudehnen. Er werde bemerken,daß der Herr Graf von Trautmannsdorff laut gegen den Artikelschreie, welcher bestimmt, daß die Schweizertruppen dem Königefolgen sollen. Das Wort Allerorten stehe aber mit Erlaub-niß nicht darin; wenn es aber auch darin stände, wie in demBund von 1663, so stehen auch die Ausnahmen darin und anderen Spitze der Kaiser und das Reich. Er wisse also nicht,auf was er seine Klagen gründe. Der König habe niemals denkatholischen Kantonen vorgeschlagen, ihn zum Vermittler ihrerbesondern Streitigkeiten zu wählen, und darum habe es sich niegehandelt . l04 )
Ganz anders als der Ambassador urtheilten damals unbe-fangene Männer über diesen Bund. Ein solches Urtheil findenwir in den Vormerkungen, welche Franz Urs Balthasar vonLucern den Notizen eines seiner Verwandten entnommen hat,der als zweiter Gesandter dem Bundesschwur beiwohnte. Dieser
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