Band 
Zweiter Band.
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Buch 11. Kapite s 111.

und den Beistand von Frankreich suchen. Dieses benutzte nunder Ambaffador, um ihnen stets vorzuhalten, daß sie zu kraftlosseien, um einem Angriffe der Protestanten zu widerstehen. Erbrachte sie zu dem Geständnisse, daß sie keine Hülfe weder vomPapste, noch vom Kaiser, noch vom Könige von Sizilien (Her-zog von Savopen) zu erwarten haben, daß sie also ihre Rettungnur Frankreich verdanken können, welches ihnen verspreche, Zürichund Bern nicht in den Bund aufzunehmen, bis sie ihnen alleEroberungen werden zurückgestellt haben. Diese Täuschungenund das Geld, welches er reichlich austheilte, machten es demAmbaffador möglich, durch die geheime, nichtssagende Urkundedie reformirten Kantone in Schrecken zu setzen und den katho-lischen die vollkommenste Zuversicht einzuflößen, die Annäherungbeider Parteien aber für sehr lange Zeit unmöglich zu machen.

Der Schluß des Eingangs, „daß dieser Bund zum Schutz allerBesitzungen, die Frankreich hat oder erlangen wird, dienen soll",wird ferner als sehr nachtheilig bezeichnet, weil er alle Trans-gression (die Verletzungen des Bundes) rechtfertige.

Die Wahl, welche in dem l. Art. den reformirten Kan-tonen gelassen wird, diesem Bund beizutreten, sei eine Täuschung,da diese wohl einsehen werden, daß dieses für sie nicht vortheil-haft wäre.

'Die in dem 2. Art. enthaltene Bestätigung des ewigen Frie-dens, des Bundes von 1521 und 1663, wird dann als für dieSchweiz ungünstig bezeichnet, weil dadurch Frankreich nur mehrAnlaß erhalte, hier und dort dunkle Stellen herauszuheben undsolche zu seinem Vortheil zu deuten, und weil doch immer derStärkere am Ende derjenige sei, dessen Erklärung geltend ge-macht werde.

Über den 3. Art., welcher die ewige Dauer des Bundes be-stimmt, wird bemerkt, daß die sezeitige Erneuerung des Bundesfür die Krone Frankreich eine große Ausgabe verursachte, und