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Zweiter Band.
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Urtheil Balthasar's über den Bund.

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es wird berechnet, daß die vier Bundeserneuerungen mitZFranz I.,Heinrich II ., Karl IX und Heinrich III. der Krone Frankreich12 Millionen Franken gekostet haben, ohne die Bunds- undFriedensgelder an die Kantone und die Pensionen an die Par-tikularen zu rechnen. Heinrich IV. erneuerte seinen Bund mibden Schweizern erst 1602, im 13. Jahr seiner Regierung, undbenutzte diese Gelegenheit, um seinen Sohn Ludwig XIII. darineinzuverleiben, ohne daß die Eidgenossen es ahneten, daß einegroße Ersparniß sür Frankreich und ein beträchtlicher Nachtheilfür sie daraus entstehe, was aber Frankreich mit Vorbedachtthat. Unter Ludwig XIV. wurde dieß wiederholt, indem derBund mit ihm auch auf das Leben des Dauphin ausgedehntwurde; nun aber werde durch diesen 3. Art. jede Bundeserneue-rung vermieden und dadurch für Frankreich ein beträchtlicherVortheil ganz auf Unkosten der Schweiz errungen. Nun könneFrankreich mit Mahlzeiten, Zeremonien, Komplimenten, einemhalben Buch Papier und dem aufgedrückten königlichen Siegelaus der Schweiz einen Werbeplatz machen, das junge Volk ver-führen, sein Blut vergießen und die Alten und Krüppel alsBettler wieder ins Vaterland zurückschicken.

Über den 4. Art. wird bemerkt, daß er mit einem neuen Ein-gang geschmückt sei, der gleichsam wie Rosen die daruntersteckenden Dornen verbergen solle, weil er weiterhin den Königbevollmächtige, wenn sein Gebiet durch eine fremde Macht an-gegriffen, oder durch innerliche Unruhen der Friede gestört werde,auf seine Unkosten 16,000 Mann auszusieben; diese Aushebungaber solle inner 10 Tagen, nachdem sie begehrt worden, stattfin-den. Nun sei es wohl wahr, daß in dem Bund von 1663 dernämliche Artikel enthalten sei, und dieser zum Theil sich auf denBund von 1521 stütze; aber darin bestehe eben die Unvorsichtig-keit der Schweizer, daß sie bei Errichtung der Bündnisse immer