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Zweiter Band.
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Neue Denkschrift von d» Lüc gegen Bern. 367

Begierden Grenzen setzen, und seine Nachbaren würden ruhigleben.

„Das sicherste und unfehlbarste Mittel wäre, wenn man denHerrn Prinzen von Conti in den Besitz von Neuenburg undValangin setzte, die ihm von Rechts wegen gehören, was sehrleicht wäre, ohne daß der Hof Schritte thun müßte, die seinenPlänen schaden könnten.

„Dieser Prinz müßte nur die vier mit Neuenburg verbündetenKantone auffordern, das feierliche Versprechen zu erfüllen, welchessie im Jahr 1699 dem Prinzen, seinem Vater, gaben, ihm nachdem Tode der Madame von Nemours Recht zu halten; da-mals nämlich konnten sie nicht schicklich eine Prinzessin von derHerrschaft entfernen, welche ein Theil von ihnen schon anerkanntund mit welcher sie erst kürzlich den Bund erneuert hatten.

„Drei von diesen Kantonen, Luccrn, Freiburg und Solothurn,sind geneigt, Alles zu thun, was man in dieser Beziehung vonihnen begehren wird; ihr eigenes Interesse erheischt es, jedeGelegenheit zu benutzen, Neuenburg der Herrschaft des Kur-fürsten von Brandenburg zu entziehen, da dieser Prinz keineRücksicht auf ihren Bund nimmt und seinen Unterthanen be-fiehlt, im Fall eines Krieges den Berncrn zu gehorchen. Siehaben übcrdicß begründete Ursache, zu besorgen, daß dieses Landzuletzt unter die Herrschaft der Berner falle, was ihnen sowohlwegen des Weinhandels als wegen der Lage des Landes sehrnachtheilig wäre.

„Es mangelt nicht an Männern, welche sie darüber aufklärenkönnen. Der Herr Markis von Veretti arbeitet in Lucern, Herrvon Affrv steht für seinen Kanton gut, und der Graf dü Lücist Solothurns sicher; es bleibt also nur Bern übrig, welchessich der Mehrheit wird unterziehen müssen.

„Man darf gar nicht daran zweifeln, daß dieses Gericht zuGunsten des Prinzen sprechen werde, weil die Katholiken, welche