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58« Buch 11. Kapitel IV.
einige Zusicherung gegeben habe über die an ihn gerichteteAnfrage. 6S 0
Diese Notizen scheinen zwar unwichtig, aber sie beweisen, daßauf allen Seiten im Geheimen gegen die Kantone Zürich undBern gearbeitet wurde, und daß die Friedenskommission oder einzelneMitglieder derselben nicht wenig dadurch beunruhigt waren, zu-gleich aber auch, daß in der Kommission selbst nicht mehr dasfrühere Vertrauen und die frühere Eintracht herrschte, und deß-wegen die geheimsten Sachen durch den Staatsschreiber, mit ein-zelnen Mitgliedern des geheimen Raths von Zürich, behandeltwurden. Dieses ist auch der Grund, warum sich nicht näherangeben läßt, um was es sich eigentlich handelte, da in keinemProtokoll irgend etwas davon erwähnt ist.
Dasjenige, was sich während der Friedensunterhandlungen inBaden, so wie während der Unterhandlung des Bundes mit denkatholischen Orten und nach dessen Abschlüsse zwischen dem Grafendü Lüc und Bern zugetragen, ist im vorigen Kapitel erzähltworden; es bleibt jetzt nur noch übrig, von den Vorschlägen zusprechen, welche dü Lüc dem österreichischen Hofe in Beziehungauf die Schweiz machte.
Gegen Mitte des Weinmonats 1715 erhielt Bern die ersteKunde von diesen Vorschlägen 70 ), und nach einer Vorberathungder geheimen Kommission entschloß sich der große Rath, dieSache der reformirten Eidgenossenschaft mitzutheilen und dieVersammlung einer evangelischen Konferenz zu begehren. DasSchreiben an Zürich lautete so:
„Durch vertraute Hand ist uns bekannt gemacht worden, was„die katholischen Ort bei Anlas der Erneuerung Ihres französi-„schen Bundes, in Ihre» geheimen Articklen, zum Verderben der
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") Ejc. Bd. V. ö. 16«.’O) Eis. Bd. v. S. 21M.