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Zweiter Band.
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XXI.

Bund zwischen dem Kaiser Leopold I. und dem (Btift zuSt. Gallen.

Den 28. Hcumvnat 1702.

’.'luä dk» Abschriften I» dem Archiv des Stlstes zu St. Gallen. Bd. IX. S. 905.

Wir Leopold von Gottes Gnaden Erwählter Römis. Keiser,zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungern,Böhmen, Dalmatien, Kroatien und Sclavonien König, Erzher-zog zu Oesterreich rc. Bekennen und thun kund, Nachdem Wirin nähere Betrachtung gezogen, welcher gestalten die Fürstl.Stift zu St. Gallen bereit von überverdenklichen Jahren, undvielen Seculis her, als ein Reichs-Lehen, in Unser und UnserKaiserl. Vorfahren glorwürdigen Angedenkens, und des HeiligenRömischen Reiches Wirklichem Schutz und Schirm. Begriffen,und in solchem Herkommen ist. In gleichem daß selbiges sichzu jeder Occasion und Gelegenheit für Unsers Löbl. Ertz-HausesOesterreich Dienst und Interesse ganz devot, getreu und auf-richtig erwiesen und angestellt hat.

Insonderheit aber daß Unsere O und V: Oesterreich. Landan den Bodensee mit einem Spatio von vielen Stunden angedachtes Stifts Land nachbarlich angränzend ist: Und'desset-wegen sonderbar Unsere Beide Städte und Vestungen Konstanzund Bregen; an deren Erhaltung Uns und dem Römischen Reich,wie nicht weniger angränzender Epdgenossenschaft merklich ge-legen, auf all Bedürftigen Fall von dorthin am Besten mit Hilfund Volk versehen werden könnten.

Daß dahero Wir Leopold Römischer Kaiser, als NegierenderErtz- und Lands Fürst Unser Österreichischer Erblanden