Band 
Zweiter Band.
Seite
185
JPEG-Download
 

nun wollendt Megh. und fürnemlich folgende mit sonderer an-'gelegenheit vorstellen Laßen.

1) Daß die parket der Religion billichcrmaßen statuiert, undalso in Religionsstreitigkeitcn, oder da es zur Quæstion KommenThäte, ob es ein Religionsstreith, zu gleichen Sätzen von BeydenReligionen proccdiert , deß super Arbitry halb auch sich Ver-gleichen, und dann beydseitige Volkommene freye Religions-üebung, auch Unseren H. PredigKanten, eben so Viel Rechtalß denen Cathol. Priesteren, in den Gemeine Ämbteren ge-stattet werden solte.

2) So will auch die Billichkeit daß die eharges in denengemeinen Ämbteren nicht nur von Cathol sonderen Alternatiinvon Beyden Religionen bestellet werdind.

3) Wann künftighin die mit Regierenden Ohrt ferners inZerwürffnuß und streit Kommen wurden, so selten die GemeinenUnterthanen Neustral Verbleiben, und leinet wederen Theil et-was Vorschubs thun, bey außsetzender hocher straff.

4) Haubtsächlich aber wird dahin zu trachten sein, daß all-fählig man ohngehinderte Lommunioation mit Zürich habenmöge, deßentwegen dann die zulänglichen Mensuren zu beab-reden sein werden.; Da auß Anlaaß diesers punctens die ge-danken auf die Bahn Kommen, ob nicht den mit NegierendenOhrten, der Vorschlag zethun sein wolle, die Graffschafft Badenund freyen Ämbter Gegen den Antheil der beyden StändenZürich und Bern, an denen Ämtbirgischen Vogteyen mit Vorbe-halt der Religion außzutauschen.

5) Dißmahlige erfahrung zeiget auch, daß nöthig sein wolledie fortification der Statt Baden sowohl an der Statt, alß beydem Schloß abzuschaffen, und die Statt dahin anzuhalten, daßsie Megh. mit gebürendem Titus begegnen thüe;

6) Ob nicht die Püntnußen, auff ervolgenden Friden VonNeüwem geschworen, und dann diejenigen tractaten, so eint oderandere Ohrt mit Ußeren Ständen, Fürsten oder Herren aufge-