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Zweiter Band.
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XXXVI

Zürich und Bern anerbieten sich, ferner an dem Friedenzu arbeiten, bestimmen aber die Bedingungen, unterwelchen es geschehen könne.

Den 27. Brachmonat 1712.

Aus der Beilage P in dem Abschied in dem geheimen Schrank. Nro. 11, S. 1,in dem Staatsarchiv zu Zürich. In dem angeführten Orte beigebunben.

„Zu Bescheinigung der Continuation friedliebenden Gemüthsbeyder Lobl. Vororten wollen derselben HH. Ehrengesandte gernzugeben, daß in dem unterhabenden Friedensgeschäft fortgeschrittenwerde, jedoch unter diesem gebührenden Vorbehalt, daß im Falldie dießmalige Streitsachen mit dem Fürsten von St. Gallennicht würde paeisiciert werden, die Lobl. Cathol. Ort sich er-klärend deretwegen sich seiner weder jetzt noch in das Künftigdirecte noch indirecte einiger Maßen anzunemmen, oder ihmebeyzustehen, daher so erklären sie sich:

1. Daß beyden Lobl. Vororten die ganze Grafschaft Badensamt allen darin liegenden Städten Land und Leuten von denV Lobl. Cathol. Orten überlassen werden solle, samt allen Land-herrlichen Rechten und Gerechtigkeiten auch aller Zugehör ohneeinigen Vorbehalt noch limitation, darbey die Beyder Lobl.Ständen Herren Gesandte versprechen den Cathol. eine freieÜbung ihrer Religion, deßgleichen auch die darin sich befindendeStift und Klöster bey ihrem Hab und Gütern Recht und Ge-rechtigkeiten, Einkünften, Zins und Zehnden, auch die In undausere Gerichtsherrcn bey ihren habenden Rechten verbleiben zulassen, zu schützen und zu schirmen.

Über dieß wollen die Herren Ehrengesandten beyder Lobl.Ständen der freyen Ämtern halber, sich mit einem Antheil der-selben für ihre HH. und Oberen so weit genügen lassen, daß