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Zweiter Band.
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4. Der Kösten halber versehen sich die Cathol. Lobl. Ort dieFreund-Eidgen. tragende Liebe so viel vermöge, daß solcher mannicht mehr gegen ein anderen gedenken werde.

Schließlichen solle um alles Verloffene ein genl. amnistie allerOrten ertheilet werden, also daß sowohl ins gemein, als inxartioular jeder dero völlig zu geniessen habe, auch keinem drittenan seinen habenden geist- und weltlichen Rechten durch dieseHandlung nichts præjudich-t, sonder jedem solche aufrecht ge-lassen seyn.

Datum d. 29. Juni 1712.

XXXVIII.

Ultimatum der zwei Städte in Erwiederung auf obigeVorschläge.

Den 30. Brachmonat 1712.

AuS der Beilage 8 in dem Abschied in dem geheimen Schrank Nr. II, S. 1,in dem Staatsarchiv zu Zürich. In dem angeführten Orte beigebunden.

Über dasjenige von den Lobl. V Cathol. Orten HH. Ehren-gesandten an beider Lobl. Ständen HH. Ehrengesandten einge-gebene Erklärungsärnoi'iale, thun dieselbe hiemit zu Freund-Eidgenössr Bescheinung Ihrer wahrhaftiglich suchender Friedens-herstellung Sich endtlich erklären, daß:

Beider Lobl. Vororten Zürich und Bern die ganze GrafschaftBaden, samt allen darinen liegenden Städten, Land und Leüthenund mit Namen auch die Stadt Bremgarten samt der Bepen-denz von den Lobl. Y Cathol. Orten überlassen worden, sollemit allen Landsherrlichen Rechten und Gerechtigkeiten auch allerZugehör ohne einigen Vorbehalt noch limitation, darbey beiderLobl. Ständen Herren Gesandte versprechen den Cathvlischen

Beil. zu Zellw. Gesch. >.2. 21