Frieden stehenden Gerichtsherrcn Ihr geist und weltliche Recht,Einkünften, Zins und Zehnten gelassen und sie doch geschützt undgeschirmt werden, überdieß auch den Lobl. Orten Glarus, Basel,Freiburg, Schaffhausen alle Ihre an obige Graf- und Herr-schaften habende jura bestens præserviert seyn sollen. Welchebeide Vorschlag denen Lobl. Orten, zu Erwehlung des eint oderanderen Freund-Eidgenöß. übergeben werde.
Endtlichen erklären sich auch beide Lobl. Stand alle diejenigeneiner wahren Amnistia genießen zu lassen, welche nirgends mitanderem als mit Ergreifung der Waffen gegen beiden Lobl.Ständen sich strafbar gemachet.
Dat. den 30. Juni 1712.
XXXIX.
Letztes Ultimatum von Zürich und Bern, mit welchem dieGesandten der katholischen Kantone verreisten, darüberden Willen ihrer hohen Obrigkeiten zu vernehmen.
Den 3. Heumonat 1712.
Aus her Beilage A A un Abschied im geheimen Schrank Nrv. II, S. 1, im Staats-archiv zu Zürich. In dem angeführten Orte beigebunden.
Ob zwar beyder Lobl. Ständen Zürich und Bern HerrenEhrengesandte, über ihre sub 30f*™ erst hingelegten Brachmonatsden Herren Ehrengesandten Lobl. V Cathol. Orten gegebeneAntwort und final Erklärung, dermalen weiters zu schreiten,etwas Bedenkens gemacht, so haben sie dennoch aus beständigunterhaltender Friedensliebe, auf dero den ersten hujus üb er-gebene Antwort, sich die darin vorgeschlagene Commission wohlgefallen lassen, auch den von derselben der Gemeinen Herr-