Band 
Zweiter Band.
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nestie genießen zu lassen, welche dieses Kriegs in den eint oderanderen Weg sich theilhaftig gemachet, oder auch mit unter-lassenem oder unzeitigem Zuzug sich vergriffen haben möchten,mit allseitigem Vorbehalt derjenigen, so in einem absonderlichenBeybrief de dato innert vierzehn Tagen werden benamset werden,dennoch also, daß selbigen an Leib und Leben nicht allein gc-schonet, sondern auch darüber aus mildiglich mit ihnen verfahrenwerden solle.

Fünftens soll zu sonderem Respect Jhro Erell. des französi-schen Herren Ambassadoren und der Lobl. ohninteressirten Orten,wie auch aus Liebe zum Frieden von den Kosten unter dendießmals pacülcirt. Orten nichts mehr geredet werden.

Schließlich erklären sich auch vbvermeldte sämtliche Lobl. Ort,daß alle, bis dahin in denen gemeinen Herrschaften unter ein-ander unausgetragen geschwebte Sachen, und alle dießörtigeVerdrießlichkeiten, hin, tod und ab seyn; auch wahre Eidge-nöffische Liebe und Freundschaft wieder hergestellt und beständigfortgepflanzt werden solle.

Zu Bezeugung nun, daß obstehendes FriedensUnstrument inallen seinen darin enthaltenen Punkten und Artikeln von denLobl. Orten Zürich, Bern, Luzern, und Uri und der HochenGewälten für sich in alle Weg beliebet und angenommen, habendie Herren Ehrengesandte obgemelvter Lobl. Orten solches eigen-händig unterschrieben, und ihre gewohnte Pittschasten hieraufgedruckt. So geschehen in Aarau den 18 «-» Heumonats, nachder Gnadenreichen Geburt Christi unsers Erlösers und Heilandsgezählt Eintausend, Siebenhundert und zwölften Jahres, 1712.

Unterschrieben

L. 8. Johann Jakob Escher. L. S. Lorenz Franz von Flekenstein.

L. 8. Hans Jakob Ulrich. L- S. Carl Antoni am Rhein.

R S. C. Steiger. L. 8. Carl Alphonö Bcßlcr.

RS. A. Tscharner. R-S. I. A. Püntiner.

L. 8. Johann Sebastian Jauch.