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Zweiter Band.
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beyden Nationen finden soll, größten Affection, und Zuneigunggegen der Eydtgnoschafft, gegenwärtige Pündtnus also erneuernwollen, das selbige mit dem durchleuchtigsten Delphin als nechstenErben der Cron, und mit allen Ihre Mayst. königl. Nachfahrensolle, fortgesezt werden: mit dem Beding, das auf absterben deroErsten königlichen Nachfahrerenß, die auch Jhne solgendte allerChristi. könige, wie auch die Eydtgnössische Orth Ilepnhliquen,und stände, die genaue obbaltung gegenwärtiger pündtnus inallen ihren puncten beschworen, vnd bestättigen, auch denen zu-fählen, so Mann in disem Tractat nicht hat verstehen könnenoder durch die verflichtung der zeith einige Abenderung gelittenhetten, abhelffen werden, welches bey Jeweilliger Regierungsabänderung durch den in der Eydtgschafft sich alsdan befindenden,und mit der nötigen Vollmacht versehenen Amhasssäoren, unddurch Jedes Eydgnößische orth repuhhlig, und Standt besondersgeschehen wirbt, welche Versorg dahin zihlet, vmb die fachen ingleicher krafft, und Starkhe, als sie nun haben, zu erhalten.

4.

All die weillen die pündtnus kheinen andern zwekh haben alsden reeiproeierlichen nüzen, vnd Vortheil, der mit einanderNraotierenden Partheyen, vnd den könig an Einem banne dieLobl. Orth, republig Walliß, vnd übrige verbündte, so in denEydgn. Standt begriffen seind andern theilen durch eine langeerfahrenheit ersehen, das einer vnd anderer seits nichts verträg-lichers seye, als eine vollkhommne einigkeit, vnd die beydseittigeZuneigung zwischen Jhro May. vnderthanen vnd denen Eydtgn.den nuzen, so daraus entstehen solle, vor äugen leget, und allenanlaß benimbt, an der reeiproeierllchen treuen beobachtung dessenwas hernach enthalten ist zu zweifflen ist Mann vermög inhaltßder pündtnus von A° 1663 übereinkhommen.