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thätten, oder wolten, mit welchem orth es were,wider dero feindt, wirdt sie oder bemeldten ihrNachfahrer in ihrem Kosten so vill haubtleüth undsoldatten als der gefällig sein wirdt, werben können.
22 .
Zusolg des 22«m Articuls der pündtnus de S° 1663 disesEinhalts, und obwollen obgedachte, Lande vnd herschafften sovnser gross oheimb A° 1521 besessen, nicht in vnserem best;seindt, Jedoch werden, werden wir die orth allen suceurs, gunst,hilff, und Vorschub abschlagen, ohne Respect, und ahnsehen,Jemandts wer die seyen und von welcher würde und dignitetimmer wären, oder sein tönten die welche Es begehren wurden.
Ist Mann übereinkhommen, das wan der königl. Delphinoder die könig ihrer Nachfahren sich widerumb in besiz denenLanden, Ständen, herzog, fürstenthummer, schlösseren, herrschafften,Rechten vnd güetteren, welche in der mit könig Francisco demErsten glorwirdigen angedenkhen A° 1521 geschlossener pündtnusenthalten seindt, sezen wolle, die Eydtgnoßschafft allen suceurs,gunst, und hilff abschlagen solle, ohn einigem Respect für Je-mand! wär der wäre, was standts vnd dignitit Immer seyen,oder sein köntcn, die Jenige, welche obigen suceurs, und hilffbegehren werden.
23.
Wan Es geschechen wurde, das der könig H. Delphin, oderdie könige Ihre Nachfahrer, wie auch der Eydg. Standt zuihrem gemeinen Besten erachteten sambtlichen Einen krieg zuführen wider andere Potenzen, wird Mann übereinkhommen,wie vnd auf was weys Mann wider dem allgemeinen feindtsich verhalten wolle, vnd so der krieg einmahl offen sein wirdt,verpflichten sich beydseitige Partheyen kheinen frieden Treve oderWaffen stillstandtß Vorschlag änderst als einmüethig anzufihren,