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d) Bei falscher Stellung der Bühne sind die durch das Entgleisenverursachten Verletzungen an Wagen bez. Maschinen desto bedeutender,je tiefer die Grube ist.
5. Das Laufgleis der Schiebebühne soll einfach herzu-stellen und billig zu unterhalten sein. Auch in dieser Hinsichtbilden die Fundamente der Laufgrube sammt deren Umfassungsmauerneinen Uebelstand, insofern die Herstellung derselben oft nicht unerheb-liche Kosten und das leichte Setzen der Laufbahnen Unterhaltungs-arbeit verursacht.
Ver. deutsch. Eisenb. — § 71. Die Gruben der Schiebebühnen dürfen nichtüber 500 mm tief sein.
§ 5. Länge der Schiebebühnen. Die Länge der Schiebebühne musssich nach dem Radstande des auf der Bühne zu transportirenden Fahr-zeugs richten und 0,5 bis 0,6 Mtr. mehr als letztere betragen
Da nach dem Ver. deutsch. Eisenb. als Maximalradstand für Güter-wagen 3,06 Mtr. empfohlen wird, so würde man demnach als geringstezulässige Schiebebühnenlänge 3 „'S Mir. erhalten.
Die Radstände der Personenwagen sind durchschnittlich grösser alsdie der Güterwagen. Man geht daher mit der Länge der Schiebe-bühnen, welche auch zum Verschieben der vierräderigen Per-sonenwagen dienen sollen, nicht unter 4 bis 4,2 Mtr.
Schiebebühnen für Lokomotiven allein müssen im Verhält-niss zum Radstand der Maschine, wegen der hervorragenden Theile derletztem, etwas reichlich in der Länge genommen werden. Man wirdhier gewöhnlich nicht unter 5,0 Mtr. gehen.
Die grösste Länge endlich erhalten die Schiebebühnen, aufwelchen Lokomotive und Tender gleichzeitig Platz findensollen, und zwar geht man hier nicht unter 12,0 Mtr.
Im Folgenden sollen die versenkten und die unversenkten Schiebe-bühnen getrennt besprochen werden.
A. Versenkte Schiebebühnen.
II. Kapitel.
Anordnung im Allgemeinen.
§ 6. Anzahl der Grubenlaufstränge. Je länger die Bühnen undje schwerer die Lasten sind, welche mittelst derselben verschoben wer-den sollen, desto öfter müssen die Haupt- oder Längsträger unterstütztwerden. Man unterscheidet in dieser Beziehung: