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Schiebebühnen und Drehscheiben / von Wilhelm Fränkel
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3. Ist man unabhängig von dem Radstande der zu bewegendenFuhrwerke.

4. Eine falsche Stellung der Weiche hat nicht eine Entgleisungdes Wagens zur unbedingten Folge, wie dies bei versenkten Schiebe-bühnen der Fall ist.

Yer. deutsch. Eisenb. § 72. In durchgehenden Gleisen sind Schiebebühnenmit versenkten Gleisen unzulässig.

§ 4. Grundbedingungen für die Anordnung der Schiebebühnen.

Die Grundbedingungen, welche eine Schiebebühne erfüllen soll, sind:

1. Sie soll eine genügende Festigkeit haben, sowohlzum Tragen der Wagen bez. Lokomotiven, als auch um denStössen, die besonders beim Auffahren auf die Bühne ent-stehen, widerstehen zu können.

2. Sie soll im belasteten Zustande sich leicht und nichtzu langsam fortschieben lassen.

3. Sie soll einfach und billig in der Konstruction wie inder Unterhaltung sein.

4. Das Laufgleis der Schiebebühne soll die Parallel-gleise des Bahnhofes möglichst wenig unterbrechen, umein ungehindertes Darüberfahren der Züge zu gestatten.

a) In letzterer Beziehung bildet die senkrecht zu den Parallelgleisensich erstreckende und dieselben um die Länge der Bühne unterbrechendeGrube, welche zur Unterbringung des versenkten Gleiskarrens dient,offenbar einen grossen Missstand, der die Anlage von Schiebebühnenan vielen Stellen des Bahnhofes unstatthaft macht. Man ist daherlängst bestrebt, jene Vertiefung unnöthig zu machen, indem man denganzen Bühnenkörper oberirdisch anlegt. Hierbei tritt jedoch eineSchwierigkeit in Bezug auf die Erfüllung der Bedingung 2. auf. Danämlich nunmehr als disponible Konstruktionshöhe für die unversenkteSchiebebühne nur die Entfernung von den Bahnschienen bis zur Höheder Wagenaxen beziehentlich der noch tiefer herunterragenden Brems-theile bleibt, so können die Laufräder der Schiebebühnen nur kleineDurchmesser erhalten, wodurch der Gang der Bühne erschwert und beierheblicher Belastung viel Bedienungsmannschaft bedingt wird. Bei ver-senkten Bühnen ka^ dagegen die Grubentiefe zu Gunsten der Lauf-raddurchmesser ausgenutzt werden.

b) Die Unterbrechung der Parallelgleise durch die Laufgrube kannbesonders bei Feuersgefahr ungemein schädlich werden, weil dieselbedie schnelle und gleichzeitige Entfernung der Wagen oder Maschinenaus den Gebäuden nicht erlaubt.

c) Da die Grube auf praktische Weise nicht abzudecken geht, sowird dieselbe im Winter leicht verschneit und verursacht Ausräumungs-kosten.