sich an Gregor nicht genügen ließ, und daß auch Alexei nebenseinem Bruder das Glück hatte, der erlauchten Dame zu gefallen.
Eins nur war bei alledem recht fatal: daß Katharina zujener Zeit in finanzieller Beziehung von der Zarin Elisabethsehr kurz gehalten wurde und nicht im Stande war, den An-forderungen der leichtsinnigen und verschwenderischen Orlows zugenügen. So gingen denn die letzteren, um sich reicher fließendeHilfsquellen zu eröffnen, mit größter Bereitwilligkeit auf dieVerschwörungspläne ein, mit denen sich Katharina damals schontrug. „Orlows Wohnung", sagt Helbig, „sonst der Sitz dessinnlichen Vergnügens, ward jetzt zur Höhle der Empörung."Die Brüder Orlow übernahmen das Geschäft die Garden lang-sam für die Unterstützung des geplanten Thronraubes vorzu-bereiten. Zu dieser Vorbereitung aber gehörte gleichfalls Geld,und um nun größere Summen in die Finger zu bekommen, ge-rieth man auf den Einfall, die Zahlmeisterstelle bei der Artillerie,die gerade damals unbesetzt war, für Gregor Orlow zu erlange«.Generalmajor Purpur, der über diese wichtige Stelle zu verfüge«hatte, wollte anfangs eine so große Kasse dem übel beleumundetenLieutenant nicht anvertrauen,' als er jedoch hörte, daß dieGroßfürstin Orlow für die Stelle empfehle, ließ er seine«Widerspruch gegen die Ernennung des letzteren fallen.
Mit den gestohlenen Regierungsgelder wurde nun rüstigans Werk gegangen. Die Truppen wurden mit kleine Geld-geschenken gewonnen und der Geist der Unzufriedenheit unterihnen genährt. Namentlich das Regiment Jsmailow, dessenKommandeur zu Katharinas Freunden gehörte, ward mit Erfolgbearbeitet. Im Dezember 1751 starb Elisabeth an jenen furcht-baren Unterleibskrämpfen, welche sie durch mehrere Jahre peinigtenund eine Folge ihrer maßlosen Ausschweifungen waren. IhrNeffe Peter IÜ. folgte ihr auf dem Throne, und die Spieß-gesellen Katharinas hätten am liebsten sofort losgeschlagen, den«alles war zu dem schauerlichen Werke bereit. In dem Garde-offizier Passe kleinem Freunde Orlows, war sogar schon derMann gefunden, der den Dolch gegen die „geheiligte Person"