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Von Anfang an hatte das römische Papstthum diese des-potische, auf die oberste Herrschaft über die Geister abzielendeRichtung, wenn auch die christlichen Gemeinden derselben langeZeit heftig widerstrebten. Die ersten Jahrhunderte der christ-lichen Zeitrechnung kennen eine Oberhoheit der römischen Bischöfeüber die übrigen Bischöfe durchaus nicht, selbst auf derKirchenversammlung zu Nicäa (im Jahre 325) trat der„Nachfolger Petri" in keiner Weise als bevorzugter Faktorhervor. Die versammelten Bischöfe entschieden vielmehr überdie Dogmen, welche damals erörtert wurden, nach dem Prinzpder Majorität, und die ketzerischen Arianer*) wurden zuNicäa von keinem „obersten Kirchenhirten," sondern von einemBischofsparlament verurtheilt, während der römische Kaiserohne irgend welches Einvernehmen mit dem Papste ihre Be-strafung vollzog.
Erst mit Hilfe der zum Christenthum bekehrten römischenKaiser, denen daran lag, den Bischöfen ihrer ResidenzstadtRom ein gewisses Uebergewicht zu verleihen, gelangte der„Statthalter Gottes^ allmälig, wenn auch nur in sehr be-schränktem Maße zu einigem Einfluß auf die Angelegenheitender Christengemeinden. Der Kaiser Theodosius erließ zuerstdas Gesetz, daß alle ihm Unterthanen Völker dem Glaubenanhangen sollten, der von Petrus den Römern verkündigtworden wäre. Der Bischof von Rom war zu jener Zeitlediglich ein hilfsbedürftiger Schützling und ein politischesWerkzeug des Staates, und als dieser Staat in ein west-
*) Arius behauptete, daß der Satz, Christus sei Gottes Sohnnicht buchstäblich, sondern nur bildlich ju nebinen sei.