Mecklenburger machten den märkischen Schnapphähnen dafüreine Gegenrechnung von über 80 Fällen.
Alle die vornehmen Geschlechter, die sich heute ihrer eilen»langen Ahnenreihen rühmen und immer und immer wieder dieSehnsucht nach der „guten, alten romantischen Zeit" zum Aus-druck bringen, finden sich unter diesen Kuhräubern und Mord-brennern verzeichnet. Ich nenne nur, von den noch nichtausgestorbenen Familien, die Behr, Blücher, Bülow, Dewitz,Hahn, Lewetzow, Llltzow, Maltzahn, Moltke, Oertzen, Osten,Plessen, Pressentin, Rieben, Voß, Marburg. Nicht genug aber,daß dieses Diebespack sich am Vieh und an der beweglichenHabe vergriff, brannten sie auch noch den armen Bauern dieScheunen nieder, so daß diese häufig gezwungen waren, die-selben auf den Kirchhöfen zu errichten und somit unter geist-lichen Schutz zu stellen. Aber auch Kirchen und Kirchhöfewurden von den Verbrechern nicht verschont, wie denn derRespekt vor dem „Heiligen" mit der Zeit so weit geschwundenwar, daß selbst ein Bischof, Wedego von Havelberg
(1460) ungenirt in den Kirchen stahl und raubte, indem er
denjenigen, welche ihn deshalb tadelten, einfach entgegnete:
„Ick kann se ja wedder consecriren.*)"
Was thaten aber diesen Schandthaten gegenüber die
„regierenden Herren"? Nun denn, sie waren einfach „mit vonder Partie," wie wir aus zahlreichen Urkunden ersehen. Sobeklagt sich im Jahre 1437 Markgraf Friedrich von Bran-denburg sehr ernstlich darüber, daß seine Schwäger, dieHerzoge von Mecklenburg, mitten im Frieden „seinen Vasallen",den Rohren, das Schloß Neuhausen geplündert und auchsonst von ihnen und ihren Leuten Frevel und Gewalt in seinemLande verübt worden. Im Jahre 1448 wiederholt sich die-selbe Klage gegen Herzog Heinrich den Dicken, der deschranden-burgischen Markgrafen Lande und Untersassen beraubt und be-schädigt habe," obwohl erst kurz vorher zwischen Brandenburg
*) Weihen, heilig«.