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Ein Beispiel wird uns den Vorgang dieser allmäligenVerknechtung der mecklenburgischen Bauern deutlich machen.Um das Jahr 1450 übertrug das Kloster Dargun -demRitter Ulrich Maltzan auf Grubenhagen den Schutzdes Klostergutes Gielow. Die Bauern hatten ihm dafüreinige Abgaben zu entrichten, jedoch keinen Handdienst, dennals er einstmals eines solchen bedurfte, leisteten ihn die Gie-lower Bauern freiwillig, wofür er sie mit Speise undTrank entlohnen mußte. Als nun nach einigen Jahren, da dieZeiten wieder ruhiger geworden waren, das Kloster jenesSchutzverhältniß kündigte und den Bauern die Leistung derAbgaben untersagte, fiel Lütke Maltzan, der Erbe jenesUlrich, in das Dorf ein und raubte den Bauern Kühe, Pferde,Schweine und was er sonst noch erlangen konnte. Das Klosterveranlaßte nun, daß der Pferdedieb Maltzan in den Kirchen-bann gethan; Maltzan dieser aber rächte sich dadurch, daß erden Schulzen von Gielow, als er dem Kloster die Pacht über-brachte, überfiel und ihm die ganze Pachtsumme abnahm(1454). Gleichzeitig befahl er den Bauern, ihm vierteljährlichvier Tage Hofdienst zu leisten, ein unerhört freches Verlangen,um dessentwillen die Bauern den Ritter beim Herzog verklagten.Lütke Maltzan aber war „mit seinen Freunden den Bauernüberlegen, und sie wurden mit ihrer Klage abgewiesen'"
Sein Sohn Wedego Maltzan machte aus den vierHofdiensttagen deren acht, und als neue Frohn legte er denGielowern, das sogenannte „Jagdablager" und die „Degedinges-dage" (Vergleichstage) auf, deren Kosten sie zu tragen hatten.Als dann (1526) die Besitzung Grubenhagen unter vier Erbengetheilt wurde, nahm der Haupterbe Dietrich Maltzan be-reits drei Wochen Dienste in Anspruch, während die drei Neben-erben sich mit je einer Woche begnügte», so daß die armenBauern schon vierteljährlich sechs Wochen oder das halbeJahr im Frohndienste der Maltzans standen. Außerdem wardihnen auferlegt: eine Fuhre nach Stettin, die sie zu WedegosZeit einmal freiwillig auf seine Bitten hin gemacht hatten, so-