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wie tm Bedarfsfälle Fuhren nach Haoelberg, Rathenow, Frank»fürt, Braunschweig oder Lübeck, um für die gnädigen HerrenWein, fremdes Bier oder sonstige Waaren zu holen.
Die Abgaben an Hafer waren rasch auf 8, 14 und 20Trömt gestiegen. Im Jahre 1532 erhielten die Gielower inFolge von Erbtheilungen im Hause Maltzan noch zwei neueHerren, die natürlich nun auch ihre besonderen Forderungengeltend machten. Das „Jagdablager" hatte sich mit der Zeitzu einer drückenden Last gestaltet: während anfangs zwei oderd ei Mann auf einen Tag zur Hasenjagd gekommen warenm d nur eine einzige Mahlzeit nebst einer Tonne Bier erhaltenhatten, kamen später an die zwanzig Herren zu Pferde nebstdreißig Bauern, die den Gielowern drei Tage lang auf demHalse lagen, ohne ihnen auch nur einen Heller sür den ge-malten Aufwand zu vergüten.
Zu all diesen räuberischen Plackereien kam noch die Pacht,Der sogenannte Burgdienst, die Sporteln für die niedere Ge-richtsbarkeit, ein Mastochse jährlich, sowie die sogenannte „Zu-lage", wenn ein Maltzan seine Tochter verheirathete oder selbstHochzeit hielt. Daneben liefen natürlich die Leistungen fürdas Kloster her, die nicht geringer wurden, als das Kloster-gut durch Säkularisation*) in die Hände der Herzöge überging.Endlich machte auch noch eine zweite Linie der MaltzanSbesondere Ansprüche auf vier Gielower Bauern, von denenspäter zwei mit fürstlicher Bewilligung an Kuno Hahn ausBasedow, verkauft wurden. Die Dienste der Bauern wareneine Waare, ein Kaufobjekt geworden, und nicht selten kam esvor, daß die edlen Herren sich dieselben einfach am Kneiptisch„in einem Pott Bier zutranken", oder sie verknobelten, wasdann natürlich von der Landesjustiz als rechtsgiltiger Erwerbs-titel betrachtet wurde. Wir begnügen uns damit, dieses einetypische Beispiel für die Auspowerung des mecklenburgischenBauernstandes anzuführen. Im ganzen Lande wiederholte sich
*) Einziehung der geistlichen Güter.