Leistungen in Stadt und Land an die Kirchen ein, sondernbemächtigte sich auch der kirchlichen Güter."
Ein wildes „Theilen", bei dem sich Fürsten und Junker,Städter Nnd Bauern gleichmäßig dranzuhalten suchten, begannauf der ganzen Linie, und die neuen lutherischen Pfaffen be-dauerten nur, daß sie bei dieser Theilung meistentheils zukurz kamen. „Die Einkünfte der Kirche", jammert ein solcherOberpfaffe in einem Kirchenvisitations-Protokoll vom Jahre1568, „welche die Junker noch nicht zu sich gerissen, werdenvon den Bauern in Bier versoffen."
Im Klützer Ort schuldete die Ritterschaft den LübeckerGeistlichen 37,000 Mark Zinsen — da thaten sich die edlenHerren zusammen und zogen mit bewaffneter Faust gegen denBischof von Ratzeburg, den Oberherrn der Lübecker, der dennschließlich der rohen Gewalt dieser Reformatoren nachgebend,ihnen die Zinszahlung erließ. Bisweilen wehrten sich auchdie Römischen, so zog (1531) das Rostocker Domkapitel mit3000 Mann gegen Heinrich von Smeker, um ihn zurZinszahlung anzuhalten, raubte auf seinem Erbgut Pferde,Ochsen, Schafe u. s. w., erbrach Kisten und Kasten und triebso viel Muthwillen, daß Smekers schwangere Frau, wie erselbst den Landständen klagt, „sich bis auf den Tod e.schrak."
Die beiden regierenden Herzöge von Mecklenburg, Albrechtund Heinrich, hatten den „reformatorischen Grundgedanken"sehr rasch begriffen: als sie merkten, daß sie in ihrem nieder-deutschen Winkel von dem der neuen Bewegung feindlich ge-sinnten Kaiser nichts zu befürchten hatten, begannen sie kräftigzuzugreifen und ihren Grundbesitz durch Annexion der Kirchen-güter zu erweitern.
Binnen wenigen Jahrzehnten war der „Protestantismus"in Mecklenburg vollständig durchgeführt, im Jahre 1556 warensämmtliche Klöster und Komthureien des Landes, bis auf drei,welche der Ritterschaft zu gute kamen, unter die beiden Liniendes regierenden Hauses vertheilt, nachdem man die römischenOrdensleute theils mit Gewalt vertrieben, theils unter der