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Katharina II. von Russland : August der Starke - Kurfürst von Sachsen, König von Polen ; Papst Alexander VI. ; Karl Leopold - Herzog zu Mecklenburg-Schwerin ; Ludwig XIV. - König von Frankreich
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44
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Menschenhandel «nd Celdnoth dee Fürsten.

Das Land war so dem Junkerthum auf Gnade und Ungnadeausgeliefert Fürsten und Städte, Pfaffen und Bauern mußtennach seiner Pfeife tanzen. Für die über nnd über verschuldetenFürsten war der Heimfall der kirchlichen Güter nur ein TropfenWasser auf den heißen Stein, es währte nicht lange, so saßensie tiefer drinnen, als je zuvor. Schon vor der Reformationwaren sie auf ein späterhin auch anderwärts sehr beliebtesMittel verfallen, um zu Gelde zu kommen: sie begannenmit ihren Landeskindern Handel zu treiben. Soschloß Herzog Albrecht VII. mit dem englischen Kronpräten-denten Richard Sufsolk einen Vortrag, laut welchem letztererdem Herzog jährlich 3000 Cngelotten bezahlen sollte unter derBedingung, daß er ihm unter anderem dieAusführung vonLeuten zu Roß und zu Fuß" aus Mecklenburg gestattete. Der-selbe Albrecht verpflichtete sich auch, dem Könige Franz I. vonFrankreich wieder das heilige deutsche Reich zu dienen, wofürihm wie seinem Bruder Heinrich ein Jahrgeld von je3000 Kronen ausgeworfen wurde.

Aber alle solche Mittel blieben Nothbehelfe nnd das Defizitin den herzoglichen Kassen ward immer größer. Bei der all-gemeinen Raubwirthschaft, welche die staatlicheOrdnung" jenerTage kennzeichnet, war von bestimmten Leistungen au die Her-zöge nicht die Rede, und so versuchten sie es denn bald mitGewalt, bald mit Bitten, um da oder dort aus den wider-haarigeu Unterthanen etwas heransznpressen. In, Jahre 1572war die Geldnoth des regierenden Herzogs Johann Albrecht sohoch gestiegen, daß er selbst bei den gewerbsmäßigen Wucherernkein Geld mehr bekam und seine sämmtlichen Kleinodien anseine eigenen Diener verpfänden mußte. Da ließen sich endlichdie Stände erweichen und bewilligten ihm 400,000 Guldenzur Deckung, der dringendsten Verbindlichkeiten, doch snnßte re-chnen dafür drei dcr schönsten Klöster, Malchow, Dobbertinnnd Ribnitz, mit einem Grundbesitz von mehr als, siebenQuadratmeilen für ihre sitzengebliebenen Jungfrauen über-