unersättliche Junkerschaft diese günstige Gelegenheit zu einem„kräftigen Vorstoß" nach unten und zwar bediente« sie sichdabei eines beliebten Mittels der „feineren" Diplomatie: derFälschung.^Schon bei Gründung der Union hatten sich die„Edelsten des Volkes" einer groben Unterschiebung schuldig ge-macht, indem sie, um für ihren Jnteressenbund eine Art recht-licher Grundlage zu schaffen, dem römischen Kaiser das Wortim Munde verdrehten*), so daß eine von ihm erlassene Be-stimmung einen gänzlich veränderten, nie gewallten Sinn bekam.Zu dieser Fälschung kam nun eine unerhörte zweite, die miteinem Federstrich die mecklenburgische Bauernschaft zu Leibeigenender Junkerbrut machte und eine Bevölkerung von einer Viertel-million fünfzehnhundert Blutsaugern ausantwortete.
Schon seit etlichen Jahren hatten sich die ständischen Land-tage mit der „rechtlichen Stellung" der Bauern beschäftigt undbeim Herzog Karl darüber geklagt, daß die römischen Rechts-gelehrten den Bauern einzubilden suchten, sie besäßen, wenn sieein Gehöft lange bewohnt hätten, die Erbzinsgerechtigkeit(jus kllittxzttenbioum) an demselben, während doch eine herzog-liche Verordnung darüber existire, daß die Bauerndie eingeräumten Aecker den Grundherren auf derenWunsch wieder abtreten mußten. Als sich nun dieseVerordnung in der herzoglichen Kanzlei nicht vorfand, wurdeden Ständen aufgegeben, nähere Angaben über dieselbe zu machen,worauf diese erwiderten, „die V erordnung wegen der Leib-eigenen" (der Ausdruck wird hier zum ersten Mal auf diegesammte Bauernschaft angewendet), daß sie kein Erbzins-recht normenden könnten, habe Herzog Ulrich imJahre 1572 auf einem Landtage publiciren lassen."
*) 1373 hatte Kaiser Karl IV., um Mecklenburg gegen die An-sprüche der brandenburgischen Markgrafen aus das Land Stargardzu sichern, dieses letztere dem mecklenburgischen Herzogthum einverleibtund beide Länder als einheitliches Lehn erklärt. Diese gegen Bran-denburg gekehrte Spitze hatte die Ritterschaft gelegentlich der Unionwillkürlich gegen die Herzöge gewandt.