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Die Kämpfe um Dijon im Januar 1871 und die Vogesenarmee : nach den kriegsarchivalischen Akten des Generalstabs und anderen Quellen / bearbeitet von Hans Fabricius
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wahr, den Gefahren zu entgehen; das sind die beiden hauptsäch-lichsten Ursachen jener kolossalen Ausreissereien in dem fran-zösischen Heere, besonders seitens der Mobilen und Mobilisirten;unter den Korps der Franktireurs, die aus gebildeten und von denGeistlichen unabhängigen jungen Leuten bestehen, kommt der-gleichen nicht vor.

Die Leistungen der Mobilgarden wurden endlich dadurchnoch beeinträchtigt, dass sie, ebenso wie die mobilisirten National-garden, zu den fremden Freikorps im gespanntesten Yerhältnissstanden. Denn wohl nicht mit Unrecht warfen sie dem Stabe derVogesenarmee eine ausgesprochene Begünstigung und Bevorzugungder letzteren vor. *) Die Feindseligkeiten und Streitigkeitenzwischen diesen Bestandtheilen der Armee hörten erst mit demEnde des Krieges auf.

<1. Die mobilisirten Nationalgarden.

Den der Zahl nach bedeutendsten der verschiedenen Bestand-theile der Vertheidigungskräfte von Dijon bildeten, wie wir obengesehen haben, die mobilisirten Nationalgarden, meist kurz dieMobilisirten genannt, welche zum grössten Theil unter GeneralPellissiers Befehl, zum kleinsten (Legionen der Isere) unterGaribaldi standen.

Die Nationalgarde (Garde nationale södentaire) bildete dengrossen Topf, aus dem Gambetta zur Bewerkstelligung dessupremeeffort Frankreichs ungemessene Streitkräfte zu schöpfen und zuwehrfähigen Truppenkörpern zu bilden gedachte. Unter dem Kaiser-reich war sie nichts weiter als eine Bürgerwehr gewesen, wenn-gleich ihr schon damals die gesetzlichen Bestimmungen zur Seitestanden, um sie für die Landesvertheidigung zum Theil ver-werthbar zu machen. Als vorbereitende Massregel hatte Gambettaschon als Minister des Innern am 15. September durch die Präfektendie Bürgermeister anweisen lassen, alle wehrfähigen Bürger von21 bis 60 Jahren für die sesshafte Nationalgarde einzuschreiben,mit der Bestimmung, dass sie auch ausserhalb ihres Gemeinde-bezirks Dienste thun sollten, sowie auch zur Unterstützung derLinientruppen herangezogen werden könnten. Zu diesem Zweckewurden sofort in jeder Gemeinde die Rahmen durch Wahl vonOffizieren, Unteroffizieren und Korporalen gebildet und mit ihrerHilfe geeignete Mannschaften für besoudere zum mobilen Dienstbestimmte Kompagnien bezeichnet. Eine festere Form gab diesenMassregeln die Verordnung vom 29. September, nach welcher die

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