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Die Kämpfe um Dijon im Januar 1871 und die Vogesenarmee : nach den kriegsarchivalischen Akten des Generalstabs und anderen Quellen / bearbeitet von Hans Fabricius
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Eiskreises in Dantes Hölle leiden. Auf Vorposten sahen sie überallPreussen und schossen auf jeden Ankömmling in einer Weise, dasses minder gefährlich war, den Feind von vorn anzugreifen, als sichihnen zu nähern. Ich sah sie überall in Aufregung mit dem Bajonettauf der Mündung des Gewehres, gebeugt unter der Last des Tor-nisters, und, wenn man sie tadelte, sagten sie mit Recht: „ „Waswollen Sie denn, wir sind keine Soldaten.“ “

Gehen wir zu Einzelheiten über, so dient zur Beurtheilungder in den Kämpfen um Dijon eine grosse Rolle spielenden Mobili-sirten der Saöne-et-Loire der Umstand, dass Anfangs Dezembersdie Einberufung der Verheiratheten grosse Unzufriedenheit in derBevölkerung dieses Departements hervorgerufen hatte, da die Klassenvom 18. bis 20. Lebensjahre vom Dienst befreit blieben und Tausendevon Mobilgarden des Departements im Süden von Frankreichfern vom Kriegsschauplätze zurückgehalten wurden. 1 ) Später, am27. Dezember, urtheilte jedoch der Bourbakis Hauptquartier bei-gegebene Vertrauensmann Freycinets, Herr de Serres, über diesedamals zu Verdun und Seurre stehenden Legionen, dass sie Truppenerster Gattung sein würden, sobald sie vollständig mit Ausrüstungund Lagergeräth versehen wären. 2 ) Ueber ihre Ausrüstung sprichtsich Pellissier sehr missbilligend aus 3 ): wenige Departements hättenihre mobilisirten Legionen in einem Zustand so völliger Entblössunggelassen; allerdings wäre der Hauptgrund darin zu suchen, dassdie Umstände geboten hätten, sie früher zu verwenden, alsihre Bekleidung und Ausrüstung beendet gewesen wären. 4 ) DerGeiz und die Engherzigkeit des Präfekten Morin schädigten dieMobilisirten der Saöne-et-Loire ausserordentlich. Der Verwaltungs-Ausschuss des Departements hatte eine beträchtliche Lieferung vonSchuhwerk, welches von Sachverständigen für vortrefflich erklärtwurde, ausfindig gemacht; der Präfekt verweigerte den Ankaufweil der Preis 11 frs. statt der vom Staate als Regel festgesetzten8,50 frs. betragen sollte, trotzdem man von diesem Satze zehn Tagevorher beim Ankauf von 160 Paar Schuhen zu lQy50 frs. das Paarbereits abgegangen war. 5 ) Und gerade die Fussbekleidungsfragewar bei diesen Mobilisirten die brennendste. Nach Beschluss desAusschusses vom 21. Oktober wurden an diese auch keine Hemdenausgegeben; jeder Einzelne sollte selbst dafür sorgen; ebensomusste jeder ein Paar wollene Hosen von dunkler Farbe mitbringen. 6 )Natürlich waren diese Bekleidungsstücke ebenso mangelhaft wie das

!) E. p. IV 508 No. 5751 und S. 509 No. 5144. — 2 ) Per. II 563No. 5593. — 3 ) Pel. 16. — Ebd. 17. — 5 ) Ebd. 18. — 6 ) Ebd. 23.