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Leichnam blieb auf dem unteren Theil der Treppe liegen, da erwegen der Schüsse des Verth ei digers trotz mehrfacher VersucheWeidenslaufers nicht entfernt werden konnte. Gleichzeitig mit demFranzosen war auch ein Füsilier, der dem Capitaine folgen wollte,auf der Treppe von oben durch den Kopf geschossen worden. 1 )
J ) Vorstehende Darstellung beruht auf dem Bericht des Generalsv. Kettler vom 2. März 1871 (Kr. A. F. III. 3, S. 283), welcher aufGrund der Allerhöchsten Orts angeordneten Erhebungen über denVorfall aufgestellt worden ist. Von französischer Seite ist derletztere von Anfang an bis in die neueste Zeit in gehässigsterWeise ausgebeutet worden, um ihn als Beweis deutscher Barbareiurbi et orbi vor die Augen zu führen. Zunächst bemächtigte sichdas „Petit Journal de Dijon“ in seiner No. 24 vom 26. Januar 1871des willkommenen Stoffes, indem es in einem „Les Chauffeurs“ über-schriebenen Artikel die Deutschen beschuldigte, den Franzosen ab-sichtlich lebendig verbrannt zu haben, trotzdem am Tagevorher auf Befehl des Generals Bordone eine gemischte Abordnung,bestehend aus dem badischen Oberstabsarzt Dr. Kaiser, dem badischenFeldarzt Dr. Schwörer, dem Chirurgien aide-major de 1’Armee des Vosges,Amedee Gaillard de Laroche und dem Capitaine Moncharmont der Francs-tireurs reunis du Rhone durch ein von ihnen sämmtlichunterzeich netes Protokoll nach eingehender Besichtigung undUntersuchung des Leichnams im Höpital general zu Dijon festgestellthatte, dass der Tod zweifellos durch eine ins Sück-
f rat eingedrungene Kugel sofort und, bevor eine’erbrennung stattgefunden hatte, eingetreten war.Ungeachtet seiner eigenhändigen Unterschrift entblödete sich der ge-nannte französische Arzt nicht, am 31. Januar im „Progres de la Cote-d’Or“ eine Darstellung zu veröffentlichen, in welcher er unter Abdruckdes erwähnten Protokolls behauptete, dass die Deutschen den französischenVaterlandsvertheidiger, nachdem er eine tödtliclie Verwundung erhalten,ergriffen, auf einen Scheiterhaufen geworfen und noch zuckend verbrannthätten. Aus dem von ihm als richtig bekannten und UnterzeichnetenUntersuchungsbericht folgerte Laroche, dass es den Deutschen nur daraufangekommen wäre, klar zu stellen, dass der Körper todt war, als er denFlammen übergeben wurde. „Was mich betrifft“, schreibt er dann, „sofrage ich, ob es nicht ebenso unedel ist, sich an einem Leichnam zurächen, als an einem bewaffneten Manne. Aber die tapferen Barbaren desPrinzen Friedrich Karl (?) hatten eine dreitägige Niecierlage erlitten. Siewollten einen Sieg erringen, bevor sie Dijons Thore verliessen, und siehaben ihn davongetragen, indem sie Den vernichteten, welcher seineLiebe zur Freiheit mit seinem Leben bezahlt hatte.“ (Ja. II. 20n—209.)
Trotz der Jämmerlichkeit und Verächtlichkeit der Begründungwurde die französiche Darstellung zur Legende. Von allen Seiten be-mühte man sich, die Anzeichen für die Grausamkeit der Deutschen
f egen den Verunglückten noch zu vermehren. Ungeachtet durch dasrotokoll ausdrücklich festgestellt war, dass sich weder an den Händennoch an den Armen irgend welche Spur von Fesselung oder Ab-schürfung vorgefunden hatte, wurde von einzelnen Schriftstellerntheils dreist das Gegentheil behauptet, theils aus der im Todeskampfkrampfhaft erfolgten Zusammenbeugung beider Arme über der Brust— einer angeblich, auch nach Dormoys Ansicht (D. V. 228\ füreinen im Kampf Gefallenen wenig natürlichen Stellung (Ja. II, 207,Anm.) — gefolgert, dass der Betreffende vor der Verbrennung ge-bunden worden wäre! Dem Verfasser dieses Buches ist es sehrdeutlich in der Erinnerung, auf dem Schlachtfelde von Königgrätz imSwip - Walde eine grössere Anzahl Leichen gerade in dieser ihm damalssehr auffälligen Stellung liegend gesehen zu haben ! Sie beweist jedenfallseinen sehr plötzlich eingetretenen Tod.
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