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unmittelbar im Anschluss an seinen Vormarsch von Dijon erfolgtwäre. Er hätte sich daun auf die einzeln im Versammlungsraumeintreffenden Kolonnen der Südarmee werfen und die für sie sehrwichtige Eisenbahnbrücke bei Chateau Villain zerstören können.Durch etwaiges Ausweichen vor Ueberlegenheit auf Langres undWiederhervorbrechen im geeigneten Augenblick hätte Cremer dauerndeine deutsche Division auf sich gezogen; dadurch und durch diegleichzeitige Detachirung gegen Dijon wäre Manteuffel so geschwächtworden, dass er vermuthlieh seine Operation auf eine Vereini-gung mit Werder beschränkt haben würde. Cremers Mit-wirkung war beim Angriff auf diesen nicht unmittelbar geboten;seine Heranziehung hierzu konnte nicht die entsprechenden Vortheilegewähren, wie die Freigabe der linken Seite selbst in dem FalleNachtheile bringen musste, wenn Bourbaki Werder über den Haufenwarf; das Vordringen Manteuffels gegen die Verbindungen dersiegreichen Ostarmee machte das Vorhandensein einer Seiten-deckung keineswegs unentbehrlich, weil unter ihrem Schutz dieFrontveränderung gegen den neuen Gegner erfolgen musste.
Bei den Wurzeln fasst Lehautcourt die Frage an, wenn ersagt, 1 ) „dass Garibaldi und Pellissier, mit oder ohne MitwirkungCremers, vollkommen unfähig waren, das II. und VII. preussischeKorps zum Halten zu bringen. Was konnte gegenüber diesen vierDivisionen eine so verschieden geartete, so schwach organisirte Ver-einigung (ensemble), fast ohne Artillerie und Reiterei, deren Befehls-führung sich unter drei besonderen Häuptern verflüchtigte, ausrichten?Ein einziges Mittel bot sich dar, bis zu einem gewissen Punkt dieSicherung unserer Linken während des Marsches auf Beifort zugewährleisten, nämlich das 15. Korps zwischen Dijon und Langres,Front nach Nordwesten, aufzustellen. Selbst im Verein mit derVogesenarmee und den Mobilisirten Pellissiers wären diese dreiDivisionen für die so wichtige ihnen anvertraute Rolle nicht zuviel gewesen.“
Wenn Bourbaki die ursprünglich zur Deckung seiner Ver-bindungen bestimmten Truppenkörper vortheilhafter bei der Haupt-armee verwenden zu können glaubte, um Werder vor dem Ein-greifen Manteuffels zu erdrücken, so übernahm er damit selbstver-ständlich die Verantwortung, in anderer Weise ihrem ursprünglichenZwecke Genüge zu leisten. Er musste einerseits selbst die Augenoffen halten und andererseits, wenn er eigene Kräfte nicht verfüg-bar zu machen vermochte, war es seine Pflicht, vor der Abänderung
i) L. N. 202.