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Gutachten über die Errichtung einer Realschule in Bern : 30.Sept. 1828 / [Bernhard Studer]
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Privatschulen hinreichend gesorgt. Die Unterrichtsanstalten der dritten Stufe setzen dagegen die-jenigen der zweiten bereits voraus, wenn sie anders etwas Tüchtiges leisten sollen. So dienenin Zürich die Realschule, in Aarau die Cantonsschule als Vorschulen, in Frankreich sind, außerden Instituten, die speciell auf das Polytechnische vorbereiten, auch die Colleges zum Theil alsRealschulen zu betrachten. Zudem ist die Zahl der Schüler, auf die solche Anstalten berechnetsind, weit beschränkter, indem alle diejenigen wegfallen, die von der Realschule sogleich zurLehrzeit üdecgehn. Da ferner die Schüler dieser Stufe bereits älter sind, so wird es leichter an-gehen, sie allenfalls den Unterricht in fremden Anstalten genießen zu lassen. Es steht endlichimmer zu hoffen, daß, wenn durch eine gute Vorbildung das Bedürfniß dieses höhern Unter-richts geweckt worden sein wird, auch bei uns die Errichtung einer obern Anstalt Unterstützung findenwerde, sei es, daß man sich dann, wie in andern Städten, zu einem besondern Institute entschließe,»der daß die Cantonalbehörde sich zu diesem Zwecke einige Modifikationen in der Akademie gefallenlasse.

Mit Rückwcisung auf das früher Bemerkte, läßt sich also der Zweck der vorgeschlagenen An-stalt dahin bestimmen: sie solle eine Lehranstalt sein für Knaben, welche die Zeit, die in derLiterarschule auf die alten Sprachen verwendet wird, andern Fächern zu widmen wünschen,und zwar vorzugsweise den neuern Sprachen, der Mathematik und den Naturwissenschaften; siesolle ferner ihre Schüler so weit unterrichten, daß sie, nach dem Austritt, fähig seien, entwedereine höhere Anstalt zu besuchen, oder zur Erlernung ihres künftigen Berufes überzugehen.

Verhältniß der Realschule zu anderen bestehendenLehranstalten.

Es kann erst jetzt, nachdem wir die Anstalt näher bezeichnet haben, durch deren Errichtungwir vorzüglich dem Gewerbwesen in unserer Stadt die erste und nothwendigste Hülfe zu bringenhoffen, die Frage berücksichtigt werden, ob zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes wirklicheine neue, selbstständige Anstalt erforderlich sei, oder ob die vorhin ausgesprochene Aufgabe nichtdurch allfällige Abänderungen in bereits bestehenden Anstalten gelöst werden könne?

Die einzigen Anstalten, von denen hier die Rede sein kann, sind das Knabenwaisenhausund die Literarschule.

Was zuvörderst das Knabenwaisenhaus betrifft, so ergiebt sich aus einem Schreiben derTit. Waisenhausdirection, daß bereits im Jahr 1817 davon die Rede gewesen, den Unter-richt des Waisenhauses in einen Rcalunterricht, und die Anstalt in eine Art von Realschule um-zuwandeln ; daß aber diese Ansicht von MnHhrn. der Direktion keineswegs gebilligt worden