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Gutachten über die Errichtung einer Realschule in Bern : 30.Sept. 1828 / [Bernhard Studer]
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sei. Auch unsere Commission glaubt, diese gänzliche Verschmelzung zweier sehr heterogenerZwecke in derselben Anstalt und unter der nämlichen Behörde, nicht anrathen zu sollen. DasWaisenhaus ist zunächst eine Unterstützungsanstalt für unbemittelte bürgerliche Kinder undWaisen. Nur ein Theil dieser Kinder widmet sich dem Gewerbwesen, viele verfolgen dagegeneine literarische Laufbahn. Wir können demnach nicht wohl absetzn, wie man mit Billigkeitdie zum Beßten aller bestimmten Gelder, wie man die Zeit der Lehrer und die Aufmerksamkeitder Behörde, nur dem einen Theil der Kinder vorzugsweise zuwenden dürfte. Soll ferner dieRealschule den gewünschten Nutzen haben, so muß man den Eintritt nothwendig allen Bucgers-kindern eröffnen, d. h. man muß auch andern Knaben, die nicht Zöglinge des Waisenhausessind, den Besuch der Lehcstunden gestatten. Die Aufmerksamkeit der Waisenhausbehöcde, wäh-rend sie von einem Theil ihrer Angehörigen abgezogen wird, würde demnach für andere, ihrsonst ganz fremde Kinder in Anspruch genommen. Da endlich bei der Aufnahme in die Real-schule nothwendig sehr strenge auf Prüfungen in den Elementarkenntniffen gehalten werden muß,so würde man sich , im Fall dieselben Prüfungen auch die Aufnahme in'S Waisenhaus bedingensollten, denselben Reklamationen von Seite der Eden. Gesellschaften ausgesetzt sehen, die in einemähnlichen Fall auch im Jahr 1817 statt fanden. Gegen eine etwas abweichende Meinung, woman das Waisenhaus nicht ausschließlich zu einer Realschule umwandeln, sondern Literar- undRealunterricht darin vereinigen möchte, werden wir unsere Einwürfe sogleich, bei Anlaß deSähnlichen, in Bezug auf die Literarschule entworfenen Plans anführen.

Die Commission sieht sich demnach bewogen, gegen jede Vereinigung der Realschule mit-er WaisenhauSanstalt sich auszüsprechcn, bei welcher beide Institute aus derselben Casse be-zahlt, und unter der nämlichen Behörde stehen würden.

Berücksichtigen wir nun eine Vereinigung der Realschule mit der Literarschule, so läßtbereits das wiederholte Abbrechen der in diesem Sinn angebahnten Unterhandlungen kein gün-stiges Resultat erwarten. Haben wir so eben große Schwierigkeiten gefunden, zwei verschieden-artige Anstalten unter die Aufsicht der nämlichen Behörde zu setzen - so müßen diese Schwierig-keiten noch bedeutend größer erachtet werden, wenn die nämliche Anstalt zwei ganz getrenntenBehörden untergeordnet werden sollte. Eine nähere Beleuchtung wird übrigens zeigen, daß dieseVereinigung, wenn auch möglich, doch keineswegs zweckmäßig und wünschenswerth wäre.

Das einzige, oder doch erheblichste, das uns zu Gunsten einer solchen Vereinigung zusprechen scheint, ist die bedeutende Ersparniß an Lehrerbesoldungen, die dadurch erzielt würde,daß die Schüler der Realschule einen großen Thiil der Lehrstunden mit den Literarschülern zu-gleich besuchten, und nur während den Lateknstunden auf andere Art beschäftigt wären. Gegendiese, früher schon in der Literarschule mit schlechtem Erfolg eingeführte Anordnung, lassen sichnun aber, nach unserer Ansicht, sehr wichtige Einwürfe machen.