702 Neue Kirchcngesch. 6. Per. I. 1648—1877.
ministeriums begünstigt, jede Oberaufsicht des Staats kam Lurch Nichl-übung in Vergessenheit, und der Cultusminister selbst sah in der katho-lischen Kirche das Gegengewicht „für die dissoluten. zersetzenden Elementedes preußischen Wesens."^ In den Kammern hat sich eine katholischeFraction gebildet, welche unbedenklich gegen die Berührung mit Rechtsoder Links oft mächtig genug war den Ausschlag zu geben, so lange nurmit einer Partei regiert wurde. Als in Mecklenburg-Schwerin diedaselbst unter dem Adel begünstigte Rückkehr zurOrthodoxieEinigeelwasweiter zurückführte, und ein katholisch gewordener Gutsherr einen Main-zer Priester als Hauscaplan anstellte, hat die Regierung denselben überdie Gränze bringen lassen sSept. 52), weil ein angestellter Priester dasRecht der Hausandacht überschreite und der katholische Cultus nur durchlandesherrliche Verordnungen in bestimmter örtlicher Beschränkung gedul-det sei?) Eine Beschwerde deßhalb kraft Artikel l 6 der Bundesacte wurdevorn Landtage nach dem bestehenden Rechte, vorn Bundestage als incom-petentzurückgewiesen.") Die 5 Bischöfe der oberrheinischen Kir-chenprovinz haben den betreffenden Staatsregierungen eröffnet, wasihnen zur verheißenen Selbständigkeit ihrer Kirche gehöre: freier Verkehrmit Rom. Gültigkeit päpstlicher und bischöflicher Erlasse ohne Staats-genehmigung. freie Verwaltung des Kirchenguts, bischöfliche Genehmi-gung für Religionslehrer an Schulen aller Art. Errichtung bischöflicherSeminare, Änderung des akademischen Studiums und der Domcapitelnach Grundsätzen des canonischen Rechts. Anerkennung des bischöflichenRechts die Kleriker zu prüfen mir Wegfall der Staatsprüfung. Verleihungaller geistlichen Ämter durch den Bischof soweit nicht erweisliches Patronatentgegensteht. Wiederherstellung des bischöflichen Rechts zur Abhaltungvon Priesterexercitien und Volksmissionen, unverhinderte Ausübung derStrafgewalt gegen alle Kirchenglieder mit Aufhebung der Appellation andie Staatsgewalt.'') Die Regierung von Darmstadt hatte bereits stattdes von ihr zum Bisthum Mainz Erwünschten und vom Capitel Erwähl-ten nach derrömischenformlosen Beanstandung desselben sich den Freiherr»v.Kettel er als Bischof gefallen lassensl 850). und sie hatte mit angesehn.daß durch das von ihmwiederaufgerichteteSeminarzuMainz s1851) kraftder grundrechtlichen Studienfreiheit sogleich ihre theologische Faculiät zuGießen verödete bis auf den letzten Studenten."') DieBischöse bemerkten
Vrg. H. 41S, 1. tj sA. W. II. SchröterjDiekath.Rel. Übung in Weck!. Jena 852. Dgg:I. v. Linde, ü. d. recht!. Gleichstell. d. chr. Rel. Parteienin d. dt. Bnntesst. rnsb. in Meckl.Gieß. 852. u)Brl. KZ. 852. k«. 10V. 853. di. 50. D.AZ. 852. X.444. o) Deutsch,v. Mär; 1851: Brl. KZ. 851. di. 45. M. Lieber, in Sachen d. obcrrh. KProv. Freib.85S. Bischöfl. Theorien u. posit. Recht. Stuttg. 853.—L.warnköttig, Conflict d. Episco-xats d. oberrh. KProv. Erl. 853. — Jg. p. Longner, Beitrr. z. Gesch. d. oberrh. KProv.Tüb. 8K3. süberarbeitung d. Sehr. H. 442. <1.) Pritcii, Gesch. d. oberrh. KProv. Main;8K8. ro) Leop. Jchmid, ü. d. jüngste Mainzer Bischofswahl. Gieß. 2. A. 850. vrg.Ors. Geist d. Katholicism. o. Grundl. d. chr. Jrenik. Gieß. 848. B. I. Brl. KZ. 831.di. 45. —I. LtlNcröech, Gesch. d. katb. thcol. Facultät zu Gießen. Eb. 800.