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Kirchengeschichte : Lehrbuch zunächst für akademische Vorlesungen / von Dr. Karl August Hase
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Cap. VI. Kath. Kirche s. 1814. tz. 445. Ketteler. Viruri. 703

auf das Schweigen der zu Karlsruhe versammelten Regierungscommissäre.daß sie jedenfalls so handeln würden, als wenn ihre Forderungen bewil-ligt wären sFebr. 52). und als dieselben endlich großentheils abgelehntwurden. März 53).daß sie Gott mehr gehorchend als den Menschennach dem Dogma ihrer Kirche den vom Oberhaupte derselben längst alswiderkatholisch und widerrechtlich verworfnen Anordnungen der Regie-rungen entschieden entgegentreten würden?) Baden, wo die Revolutionam tiefsten gewühlt hatte, war bestimmt zum maßgebenden Versuch. DerErzbischos von Freiburg, Hermann v.Vieari s1773-868), der schondas von der Regierung ausgeschriebene Traueramr für den verstorbenenGroßherzog zu halten folgerecht, doch gegen früheren Brauch untersagthatte s1852)?j ernannte aus eigner Machtvollkommenheit einen Pfarrerfür Konstanz, ließ die Seminarprüfungeu ohnc Negierungscommissar ab-halten und bedrohte die Mitglieder des katholischen Oberkirchenraths.wenn sie weder der bischöflichen Denkschrift nachkommen, noch ihr Amtniederlegen würden, mit Ercommunicanon. Aus die Ermahnung desMinisteriums s31.Oct. 53), diese Beschlüsse gegen die von ihm beschwor-nen Landesgesetze und gegen die seit einem halben Jhh. friedlich bestehendeLandeskirchenverfassung zurückzunehmen, hat er erklärt, solchen Landes-gesetzen, welche der durch völkerrechtliche Verträge verbürgten Autonomieder Kirche widersprächen und die durch Christus ihr gegebene Einrichtungvernichteten, nicht mehr gehorchen zu können. Hierauf ernannte die Re-gierung einen Bevollmächtigten, ohne dessen Mitunterzeichnung alle erz-bischöfliche Erlasse für ungültig erklärt, die Geistlichen, welche sie dennochbefolgten, mit Polizeistrafen bedroht und die der Regierung Gehorchendenihres Schutzes versichert wurden. Der Erzbischos entließ den Bevollmäch-tigten mit feiner Excommunication, erließ einen Hirtenbrief sl 1. Nov.),der mit der Lust des Märtyrerthums dem Ministerium offne Fehde bot,proteflirte gegen die aus protestantischer Anschauung hervorgegangenenEingriffe desselben in sein heiliges Amt. sprach die auf allen Kanzeln zuverlesende Excommunication über den Oberkirchenrath. und befahl, daßin allen Pfarrkirchen an 4 Sonntagen auf dem Grunde der bischöflichenDenkschrift und des Hirtenbriefs dem Volke diese Sache auseinandergesetztwerde.^ Die Regierung, welche sich an dem greise» Erzbischof nicht ver-greisen mochte, belegte die untergeordneten Vollstrecker seines Willens mitGefängniß und Geldstrafen. Aber wie Liese Haftnamen, als auch dieGemeinden treffend und verletzend, in Menge nicht durchzuführen waren,so wurde von auswärts für Geldbußen und Einname-Sperrung Ersatzgeboten. Das katholische Volk ist durch ausgestreute fanatische Schriften'')zu imposanten Kundgebungen nicht veranlaßt worden. Gemeinderäthe

a) Erlaß d. Bad. Reg. b. Lieber S. 47. i/) Deutsch, d. Episcopates d. oberrh. KPr.

Freib. 853.Deutsch, ü. d. Auflehnung d. rhein. Exiscopats gegen die Staatsgew.Lpz. 853. Brl. KZ. 853. X. 33. -) Brl. KZ. 852. dl. 38 s. 40.59. ch Urkunden : A.AZ. 853. N. 258. 268. 273. 279. Beil. 280. 303. chKatholiken habt acht!"