goldnen Zeiten.
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terstühse, Zuchthäuser gehört das Laster; nicht fürdas Lustspiel, das sich an Lastern weder erfreuensoll, noch sie zu bessern vermag. Haben Sienie die Quaal der Hölle empfunden, wenn ein Ver-ruchter, komisch gehalten, durch alle fünf Acte, un-sern innern Sinn für Pflicht und Recht quälet)Seine Familie hat er ins Unglück gestürzt, Weibund Kindern macht er Höllentage, den Freund hater betrogen, das Mädchen verführt, den Herrn be-stohlen, in Amt und Geschäft ist er von allen Sei-ten ein Schurke; und diesen Bösewicht, der in dieKarre gehört, müsset wir fünf Acte lang vor unssehen, allen Jammer, den er gestiftet hat und zustiften fortfahrt, mit Augen erblicken, ihn seufzend,weinend, zankend uns vortragen hören; zuletzt kommtein edler Freund und rettet ihn, oder der gnäd'geHerr erscheint und vergiebt ihm; er weint Bußthrä-nen, um — es wahrscheinlich im sechsten Act,wenn das Stück fortginge, noch ärger zu machen,als er es im erste» machte. Ein treffliches Lust-spiel! in dem man für Unlust und Ungeduld dieganze Wirthschaft nach Newgake*) wünschte. Ari-stoteles setzt es als ersten Begriff des Lustspiels,„daß es mit straffälligen Lastern nichts, wohl abermit Fehlern, mit Auswüchsen der menschlichen Na-tur zu thun habe, die lächerlich, aber nichtschädlich sind. Was Verderben nach sich ziehet,(7-0 sey k^n Gegenstand des Lust.
spiels."
*) Gefängniß in London-