einer Freiheit für die andern, und einer durch ringsher-umstehende, unübersteigliche Zollschranken gebildeten Gefan-genschaft für uns. In dem Maasse, wie sich in einemStaate die Arbeit im Inland ausgebildet hat, in demMaasse muss sich aber auch der Grundsatz der Beschü-tzung derselben gegen das Ausland durch die Gesetzgebungtagtäglich immer mehr und allgemeiner ausbilden, undes ist höchst wahrscheinlich, dass ungeachtet der egoi-stischen englischen Einwirkung, selbst noch das einzigübrig gebliebene, auch für unsere Arbeitserzeugnisse zurZeit noch theilweise geöffnete Deutschland zu noch grös-serm Schutz seiner Arbeit sich wird erheben können,als solches jetzt hat.
So ist es also bereits geschehen, dass alle civili -sirten Staaten entweder einzeln oder mehrere zu einerUnion vereinigt, sich in Handels- und Gewerbssachenisoliren, und dann erst auf die Basis dieser Isolirungund nach dem Grundsatz der allgemeinen Compensationund mit Anwendung von Differentialzöllen durch Han-delsverträge wieder den gegenseitigen Verkehr eröffnen.
Dieses System hat sich, wie oben angedeutet, inden letzten zehn Jahren in allen Staaten so sehr aus-gebildet, wird allgemein für ein so überaus wichti-ges Staatsgeschäft erachtet, dass die Berathung der Zoll-gesetze und ihrer Tarife, der Abschluss der Handelsver-träge , und die auf Handels - und Arbeitsangelegenheitenüberhaupt bezüglichen Geschäfte zu den wichtigsten Staats-aufgaben geworden sind, und dass wir z. B. in neuesterZeit erlebt haben, wie ein einzelner Tarifsatz in der engli-schen Zollgesetzgebung zu einer Ministerialfrage gemacht