Band 
Adrastea III.
Seite
171
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der Humanität, 171

wer die Einrede haben, daß er dem Urtheil derWeit «ergreife, daß er sich unbefugt eine Ent-scheidung anmaße, die nur dem Publikum im.weitesten Sinne des Worts gebühret; er wird vondiesem Papst eines kleinen Staates.an daS allge-meine Concilium appelliren, das allein undzwar nur in immer fortgehenden Stimmenein Richter des Wahren und Falschen seyn könne.Wahrscheinlich werden ibm viele Stimmen heitreren;und bei dem größesten Recht wird der Censor, derForm nach, und um der Folgen willen, Unrecht be-halten, Ich darf nicht wiederholen, was man, woes Wahrheit gilt, über Freiheit der Meynungen, dienur widerlegt, nicht aber unterdrückt werden dürfen,so oft und viel gesagt hat.

Wenn man also dem Publikum keine, auchnicht die tollesten Meynungen rauhen darf, indem dirStaat, wo sie st h m falsch oder gefährlich scheinen,lieber ihre offne Widerlegung veranlassen mag, damitzum Vortheil her Welt die Finsterniß vom Lichtebesiegt werde: so darf bei dieser ungehundne« Frei-heit, bei der Achtung, die der Staat selbst dem Pu-blikum erweiset, da er ihm nichts vorenthäll, waSirgend ein Schriftsteller ihm darbringt, der Stachwohl auch fodern, daß jeder Schriftstellersich nenne, der dem Publikum etwasharzubringen gutfindet. Und zwar dies inallen Schriften, über jeden Gegenstand; Recensionenfremder Bücher nicht ausgenommen. Denn wie hät-te ich ein Recht, Anonymst zu verlangen, wo ichMich vors Publikum dränge, und zu ihm meineStimme erhebe ? Einen freiwilligen Lehrer der Weltund Nachwelt muß man kennen; er muß sich« wenn