70 Erste Abtheilung«
noch weniger gar zu Schmalerung des Zoll-interesses, neuerliche Fahren" anzule-gen verstattet werden: dagegen auch die Fährleute ihre Pflicht hierbey wohl zu be-denken, keine unbekannte und verdächtige Personen über die Ströhme und Flüssezu fahrend so wohl auf denen Fahren, ehe und bevor nicht die ^LLis -Zeddel vorge-zeiget worden, nichts ^.Lcis-bares auf und abzuladen", als auch die Überfahrendenauf alle Weise zu fördern und zu der gewöhnlichen Stunde, da die Posten anzu-kommen pflegen, sich zur Übersetzung fertig zu halten Habens: und sind übrigensdie Posten, wie von dem Brücken-Gelde, also auch demFahren-Zolle gänzlich be-freyet Zu Pestzeiten pflegen die Fahren, nebst dazu gehörigen Schiff-Befassen,um das Lommercium zu sperren, und noch grösser Unglück zu verhüten, so fortauf die Seite geschaffet zu werden/
§. xx.
Von denen Mit was vor besondrer Kunst und erstaunender Arbeit, hauptsächlich bey de-tEn be- uen alten Römern, die Wasserleitungen, welche man ' nennte, und
sonders dm welche, ihrer äußerlichen Gestalt nach, denen Brücken nicht ungleich sich äMnZuir-Römischen, ten: Solches zeigen noch heutiges Tages, zum Theil der Augenschein, zum Theil
die
c. Viä. Patent Churfürsts Joh. Georg ll, zuSachsen, worinne das Patent vom 14 Xiov. An.1645 wieder die neuerlichen und nachkheiligen Fährenund Kähne auf dem Elb-Strohm wiederholet wor-den, 6. 6. Dreßden, den 27 sul. 1671, in voc. klmn.1 ^. A66. Xlau6. Churfürst Jot)' Georgs II, zuSachsen, daß keine neuerliche Fähren auf dem Mul-den-Strohme zu dulden, 6. 6. Dreßden, den z sul.1672, invoc. welches den 7 Iul. 1636 re-
uoviret worden.
6. Viä. Alnnäm wieder die gewaltsamen Einbrü-che,auch Diebs-und Räuber-Rotten, 6. 6. 16 §exr.1710.
Verb. Nicht minder auch von denen Fähr-und Schiff-auch andern Leuten, so an denen Ströh-men und Flüssen, sonderlich an der Mulda, als wo-selbst sich dergleichen böses Volk (Räuber und Die-be) am meisten blicken lassen soll, wohnen, bey Stra-fe des Vestungs-Baues niemanden, ohne richtigenObrigkeitlichen Paß, weder bey Tag und Nacht über-gesetzet und übergeführet . - -
A66. wiederholtes Oenernle, wieder die diebischenEinbrüche, Post-Beraubung rc. ä. 6. Dreßden, denr4Dec.l?l7»
e. Vi6. Chur-Sächsische Accis - Ordnung 6. 6.Dreßd. den 21 AuZ. 1727, n. XXI.
k. Vi6. Xlrmci. 6. 6. Dreßden, den 26 8ept. 1711,wegen des Fähr-Schiffes zu Würzen, Xum.VIII.Verb. die Leute mit der überfahrt nicht aufzuhal-ten, sondern so viel möglich, zu fördern, '
Zt Xlanä. 6. 6. Dreßden, den 8 Merz 1709, daß dieReisenden, bey Strafe eines Thalers vor iede Stun-de, an der Fähre zu Merschwitz nicht aufzuhalten, invoc. MIN.I.H, ingleichen, daß ihnen zu Winters-Zeit bey grossem Froste zu Loßeisung der iedesmahlfrüh morgens eingefrohrnen Fähre, länger nicht alsbis um 9 Uhr Frist zu geben.
Z. Vi6. Chur - Sächsische Post- Ordnung, ä. 6.Leipzig,denizMay 1693, §-VII.
b. Vi6. Verordnung, daß die Posten von Gleits--Zoll- Fähr- und Brücken-Geldern befreyet seyn sollen,ct. 6. Leipzig, den 21 May 1707. A66. Verordnung,daß die Posten, so an der gewöhnlichen Schnüre,Hörne und Schilde zu erkennen, von allem Gleits-Zoll-Fähr- und Brücken-Gelde frey seyn sollen, 6.6.Leipzig, den 9 May 1723. Chur - Sächsische Post->Ordnung, 6. 6. 27 Iul. 1713, §. IV 6c XII. Weraber sonsten von einen und andern Personen, in8xe-cie, wegen des Fähr-Zolles befreyet, solches zeigenhier und da besonders ergangene Ceueralia; v.zuWittenberg. Viel. voc. Xum. I.XXIX.
I. Viel. Erneuertes und, geschärftes Contagions-Mandat 6 . < 1 . IO 8e^>r. 1709 , u. 2. Verb. zuförderstan allen Orten, wo es nicht bereits geschehen, ausserdenen ordentlichen Land-Strassen, die Schleif- undNeben-Wege , auch Fußsteige, alsbald nach kiM-cation dieses, verhauen und vergraben, die Brückenabgeworfen, die Fähr-und Schiffs-Gefässe weg- undauf die Seite geschaffet rc.
§- XX. a. Ague6uc ess uns coustruistiou 6s^»ierre, kalte 6ans une campaAue inegale, poureonkerver le niveau 6e l'eau, 6c la coolluire pai-un canal ä'un lieu a un autre. Sonst ist Von denenRömischen AguLöuälibu! des 81x1-1 svi.ilrk o XI- IXI , so zu Zeiten des Kayserögelebet, und selbst Lurator ggusrmu gewesen, ge-lehrter Lommentariub 6e AguXäuätibuz urbis Ko-ma-, so zu kachia, mit sott. ?0LLXI, eines dasigenkrokessoris. Mathematischen Anmerkungen, Au. 1722in 4, heraus gekommen, besonders nachzulesen, undfindet man dieses Werk in denen Aäkis Lru6.s6 Au. 172z, x>. m. igz feg. umständlicher recensiret.Es finden sich auch schöne hierher gehörige Nach-richten ap. X -rr »nr. k L k L ? ? 1 in vilNIII, 6e Aguiz 6c Agusrlluäkibus vet.Komre.ap.(Fn^nvivriin Antigg. Kom. Dom. IV. Kin-6 ttLn. in Veteri öcdlovo I-atio k. I, Cap. I, p. ZI.k V, Lap. III, p. 96. öLRXtt.lVlox r vcox