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Scepter seines Ahnhsrn in der Logographenloge der ge-setzgebenden Versammlung entfallen ist, —
die Freunde des konstitutionellen König-thums, weil ihnen die Scham darob zur Stirne steigt,daß die kaum erst gegenseitig beschworue Konstitutionnicht stark genug war, den „erblichen RepräsentantenFrankreichs" gegen unerhörte Gewaltthat zu schützen, —die ehrbaren Republikaner, weil das Kind ihrerTräume und Hoffnungen an jenem Tag Gefahr lief, beider Geburt schon im Blute zu ersticken, —
und endlich die Anhänger derjenigen Partei,welche den 10. August in Scene gesetzt hat, iveilihnen vor der göttlichen Gerechtigkeit schaudert, die überkurz oder lang auch die Henker Frankreichs erreichte.Diesem Umstand ist es wohl hauptsächlich beizumessen,daß viele wichtige Urkunden, die geeignet sind Personenund Sachen in's rechte Licht zu stellen, so lange verborgengeblieben, und erst jetzt durch die mühsamen ForschungenMortimer-Ternaux's der Vergessenheit entrissen worden sind.
Wir Schweizer können jenen Tag, an welchem dieUnsrigen allein ihre Pflicht gethan, unbefangener,weil mit ruhigem Gewissen würdigen; denn wenn der10. August 1792 auch für die Schweiz in mehr als einerBeziehung ein Tag der Trauer ist, so ist er für unsgleichzeitig ein Tag des Ruhmes und der Ehre.
Ist doch die Pflichttreue des Schweizergarderegimentsder einzige Sonnenblick, der die schwarzen Wolken durch-zuckte, die damals über Paris standen uud dunkle Schattenwarfen weithin über die Völker Europa's.
Die schweizerische Geschichtschreibung hat daher keinenGrund, den 10. August absichtlich zu entstellen, um be-gangenes Unrecht zn beschönigen, sie hat es aber auch