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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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k Treue zugesichert und erklärt, er werde nur von derl Nationalversammlung Befehle annehmen, wie er sich denn> nicht für einen Fremden halte, sondern als französischen

? Offizier fühle, als welcher er seine Pflicht bis zum Tod

erfüllen werde *).

Als bewußte Einleitungen zum 1V. August sind allediejenigen Schritte anzusehen, die dahin zielten, denKönig von der Armee zu trennen, sein persönliches An-sehen zu untergraben, die Bande der Disziplin in derArmee zu lockern und die Organisation der Nationalgarde> zu schwächen.

k Der erste Schritt in dieser Richtung war ein Angriff

^ auf die militärische Disziplin durch Begnadigung

k -

*) Herr dÄffry war allerdings im Lauf seiner langeni 67jährigen Dienstzeit vielleicht nur zu sehr französischer Offi-l zier geworden. Geboren 1713 war er 1725 in das Schweizer-garderegiment eingetreten. 1734 Hauptmann und 1748 ölursobul^ <le camp geworden; 1755 ging er als französischer Gesandternach dem Haag, erhielt später sogar den Rang eines Botschafters,

! nachdem er 1758 zum Generallieutenant ernannt worden war.Seit 1767 war er Oberst des Schweizergardcregiments. Wievon den Königen Ludwig XV. und Ludwig XVI., so erhieltOberst d'Affry auch von der französischen Revolutionsregierungnach dem 10. August auffallende Gunstbezeugungen. Die Regie-! rung von Uri nannte ihn daher in einem Schreiben vom 27. Ok-tober 1792 (siehe Akten des Geheimen Raths, Band IX und Xsden Liebling aller Zeiten." Auch ist er von dem am 17. Augustinstallirten außerordentlichen Gerichte am 23. August freigesprochenworden, weil er beweisen konnte, daß er am 10. August nichtin den Tuilcricn anwesend gewesen war. (Siehe Mortimer-Ternaux III. Band S. 115.)