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erklärte „das traktatwidrige eigenwillige Verfahren der„französischen Nationalversammlung für die löbliche Eid-genossenschaft höchst beschimpfend und beleidigend." Zürichendlich, welches in seiner Stellung als Vorort gern nachallen Seiten mildernd und beschwichtigend auftrat, em-pfahl an Bacher zu erwidern: man könne nicht gestatten,daß die amnestirten Soldaten von Chateauvieux wiederin Schweizerregimenter eintreten, oder in ihr Vaterlandzurückkehren dürfen*).
In Frankreich ließen sich die Freunde der Revolutiondadurch begreiflich nicht beirren, und so wurde im Jako-binerklub auf Collot d'Herbois' Antrag beschlossen, dieBefreiung der Soldaten von Chateauvieux durch einbesonderes Fest zu feiern.
Daß diese zu den Galeeren verurtheilten Soldatennicht Zweck, sondern nur Mittel waren, um bei Anlaßdieses zu ihren Gunsten gegebenen Festes den Haß gegenmtßbeliebige militärische Obern, wie Bouilleuud Lafayette,anzufachen, liegt auf der Hand.
Zunächst wurde nun eine Subscription für die ohnealle Hülfsmittel Brest verlassenden Schweizer veranstaltet,bei welcher sich sogar die königliche Familie betheiligte!
Dann wurde ein Programm**) „des Triumphzugs„der Märtyrer der Freiheit des Regiments Chateauvieux
*) Siehe Protokoll des Geheimen Raths Nr. IX., Aktendes Geheimen Raths, Band XI, und Sammlung älterer Ab-schiede.
**) Dieß Programm, sowie eine Schrift Collot d'Herbois',betitelt „die Wahrheit über die Soldaten von Chateauvieux",erweckten in der Presse lebhaften Widerspruch; im Journal deParis vom 4. April wurde Collot d'Herbois durch Andre Chonierpersiflirt, der später dafür auf dem Schaffet büßte. — Dagegen