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„Folge dessen erklären sie, daß sie sich außerhalb ihrer„Garnisonen zu keinen Feindseligkeiten gegen die in den„Kapitulationen vorbehaltenen Mächte werden gebrauchen„lassen, und daß sie daher nur zur Sicherstellung von„Transporten im Innern des Königreichs und zum Schutz„der öffentlichen Ordnung verwendet werden dürfen,„llebrigens werden sie ihre persönlichen Ansichten den„Befehlen ihrer Obern unterordnen, denen sie ihre Auf-fassung mitgetheilt haben."
Derartige Erklärungen, beim Beginn eines Kriegserlassen, waren nicht geeignet, den Schweizertruppen dieöffentliche Meinung zuzuwenden.
Schon zu Anfang des Jahres 1792 hatte das Regi-ment von Ernst, in Garnison zu Marseille, die Freundeder Revolution so sehr verletzt, daß sein Verbleiben da-selbst unmöglich geworden war, und kurze Zeit darauf,am 26. Februar, war dieß Regiment in Aix entwaffnetund in Folge dessen durch die Regierung von Bern zu-rückberufen worden*).
Jetzt verweigerte ein anderes Schweizerregiment seinenDienst im bevorstehenden Krieg.
Diese Erscheinungen mußten die öffentliche Meinungin Frankreich gegen die einen höher» Sold als die Na-tionaltruppen genießenden fremden Truppen ungünstigstimmen.
Oberst d'Affry scheint dieß gefüllt zu haben, am11. Juli schrieb er an den Vorort**), er hoffe, daß dieKantone diejenige Interpretation, welche die Hauptleute
*) Siehe Morell, die Schweizer-Regimenter in Frankreich.Lumens kiekte, llistoire 6es tvoupes strsnAsres. Tom. I.xsx. 388.
**) Siehe Gehcimeraths-Akten, Band XI.
Der 10. August 1 7S2.
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