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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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lehnte aber dieß Begehren aus dem Grunde ab, weilnach dem Wortlaut der Kapitulation die Bataillone nichtgetrennt werden sollten, und die nächste Bestimmung derSchweizergarde die sei, die Person des Königs zu schützen,^ daher sie in der Regel nur dann in's Feld rücke, wennr der König selbst bei der Armee anwesend sei; überdießi machte er darauf aufmerksam, daß der numerische Bestandj des Korps durch eine Reduktion von 25 Mann perl Kompagnie sehr geschwächt, anderseits aber dessen Dienstseit Aufhebung der französischen Garden und der muison^ cku roi s, vllvvul wesentlich gesteigert worden sei.

Oberst d'Afsry weigerte sich jedoch nicht, kleinere De-taschemente seines Regiments zum Schutz von Transportenu. s. w. zu bewilligen*), und wirklich ist am 7. August1792 ein Detaschement von 300 Mann des Garderegi-ments, um Getreidezufuhren zu eskortiren, nach der Nor-mandie, zunächst nach Evreux, abgesandt worden.

Diese Schwächung des Schweizergarderegiments, imAugenblick, wo ernste Ereignisse förmlich angedroht waren,

Mit dieser Auffassung scheint man in der Schweiz ein-verstanden gewesen zu sein; der Geheime Rath von Bern schriebam 6. August 1792 seinem Hauptmann von Erlach: das Regimentsoll sich nicht kapitulationswidrig gebrauchen lassen,mithin nurallein zur innern Beschützung des Königreichs. Selbiges sollauch bei seinen habenden Vorrechten verbleiben, und in Folgedessen soll jeweilen ein Bataillon desselben nach bisherigerUebung zur Hut des Königs und der königlichen Familie inParis zurückbleiben. Vorzüglich aber wünschen wir, daß dasganze Regiment seiner eigentlichen Bestimmung gemäß bei seinerköniglichen Majestät verbleiben und in den gegenwärtigen Um-ständen insonderheit vor Allem aus zur Beschützung der Persondes Königs und des königlichen Hauses gebraucht werden möchte,u. s. w."