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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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3. alle übrigen stehenden Truppen 30,000 Toisenvon Paris entfernt bleiben sollten;

4. die Fremdenregimenter der französischen Armeeförmlich einverleibt worden waren;

5. die Nationalgrade durch die Aufhebung der Stelledes Generalkommandanren desorganisirt;

6. die Gensdarmerie, weil aus Anhängern der Re-volutionsideen neu rekrutirt, unzuverlässig gemacht;

7. die militärische Subordination durch das denMeuterern von Chateauvieux gegebene Fest erschüttertworden war; und

8. das Einschreiten der bewaffneten Macht in ersterLinie nur durch die Munizipalbeamten veranlaßt werdenkonnte, nicht aber durch die Centralgewalt.

3. Zesührdung des Ansehens und der Person des Zsönigs.

Der 20. Juni.

Viel wichtiger als die militärischen Einleitungen,waren die gegen die Person des Königs selbstgerichteten Angriffe, die als Vorbereitungen zum 10. Au-gust betrachtet werden müssen. Diese lassen sich in derDarstellung des 20. Juni zusammenfassen, welcherTag gleichsam als ein Probeversuch dessen, was manwagen dürfe, und wessen man sich von Seite des Königsund seiner Partei zu versehen habe, betrachtet werdenkann.

Die Nationalversammlung hatte es so wenig erwartet,daß der König in die Auflösung seiner konstitutionellenGarde einwilligen werde, daß sie am 28. Mai ihre