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Der 10. August 1792 mit besonderer Rücksicht auf die Haltung des Schweizer-Garderegiments / von Dr. August von Gonzenbach
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i Nach Maßgabe der Verfassung kam es dem Königzu, diese Suspension zu bestätigen oder dieselbe aufzuheben,endgültig aber hatte die Nationalversammlung dar-über zu eFtscheHen. Um in eigener Sache nicht Richterzu sein, ersuchte der König die Nationalversammlung,sofort zu entscheiden, allein diese ging auf den AntragMerlins (de Thionville) über die Mittheilung deS Königseinfach zur Tagesordnung, da verfassungsgemäß die Legis-lative erst entscheiden könne, nachdem der König vonseinem Recht, so oder anders, Gebrauch gemacht habenwerde.

Die Lage des Königs, der kaum erst einer allgemeinenVersöhnungsscene beigewohnt hatte, wurde dadurch äußerstschwierig. Bestätigte er die Suspension, so schien er ineigener Sache zu richten; bestätigte er sie nicht, so gaber den Departementalrath, der für die gesetzliche Ordnung

> eingestanden war, dem Haß der Menge preis!

Bevor noch der Entschluß des Königs gefaßt war,begann der Girondist Brissot am 9. Juli einen äußerstheftigen Vortrag mit den Worten:f „Das Vaterland sei aus dem einzigen Grund in^ „Gefahr, weil ein Mann die Kräfte der Nation lähme.

> „Statt sich vor den Königen von Preußen und Ungarn x„zu fürchten, solle man auf die Tuilerien schlagen und„man werde jene treffen."

, Schließlich trug Brissot auf Bestrafung Lafayette's,

^ auf solidare Verantwortlichkeit der Minister, auf sofortige! Erklärung, das Vaterland sei in Gefahr, und auf die! Aufstellung eines geheimen Ausschusses an, welcher alle

! foucauld, wurde wegen dieses Beschlusses der Suspension 6 Wocheni später auf offener Straße ermordet.