für die öffentliche Sicherheit nöthigen Maßregeln treffensollte *).
Am 12. Juli wurde der Nationalversammlung diedurch den König erfolgte Bestätigun^der AuspensionPetion's und Manuel's angezeigt. Tags darauf aberhob die Nationalversammlung auf den Antrag derZwölferkommission, nach einer sehr heftigen Diskussion,die Suspension Petion's wieder auf, und am25. Juli wurde auch Manuel wieder als General-Prokurator der Gemeinde eingesetzt**). Der König bestä-tigte beide Dekrete. Die Mitglieder des Departemental-raths aber gaben, mit Ausnahme eines Einzigen, ihreEntlassung ein.
In der Zwischenzeit waren bereits viele Abgeordnetezu dem auf den 14. Juli angesetzten Föderations-fest eingetroffen und von den exaltirtesten Revolutions-männern im Jaköbinerklub bewillkommt worden.
An Heftigkeit übertrafen die Marseiller alle andern.Sie waren Träger einer Adresse an die Nationalversamm-lung, in welcher bereits das ganze Programm des 10. Au-gust niedergelegt war, indem sie gegen die Erblichkeit undUnverletzbarkeit des Königthums protestirte und bean-tragte: die oberste vollziehende Gewalt, wie alle andern,durch das Volk wählen und absetzen zu lassen.
Aus dieser Anregung entstand später der Wohlfahrts-ausschuß, und unter den ersten, die er auf's Schaffet sandte,war Brisjot!
Manuel, der sowohl vor der Nationalversammlung alsnamentlich bei seiner Wiedereinsetzung am 25. Juli 1792 vordem Gcncralrath der Gemeinde mit großer Selbstüberhebunggesprochen und all' der Anerkennung erwähnt hatte, die ihm vonSeite des Volks zu Theil gewcrden, sollte den Wechsel der Volks-gunst bald erfahren; er endigte, durch das Revolutionstribunalvon Paris verurtheilt, am 17. November 1793 auf dem Schaffet.