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folgende Fragen an Mandat gerichtet, welcher, nmgebenvon den Bewaffneten der Sektionen, an den Schrankenstand.
„Sie sind eines Attentats gegen die öffentliche Sicher-heit angeklagt, da Sie ohne gesetzliche Aufforderung die„bewaffnete Macht aufgeboten haben! Wer hat Ihnen„befohlen, die Wachen im Schloß zu verdoppeln? Ich„fordere Sie auf, den bezüglichen Befehl vorzuweisen."
Mandat. Ich habe darauf bereits dem General-rath der Gemeinde geantwortet*); hätte ich das vorge-sehen, so würde ich den Befehl des Maire mitgebrachthaben; ich Haffe ihn unter meinen Schriften zurückge-lassen.
Huguenin. Der Maire hat keinen derartigen Be-fehl ausgestellt.
Mandat. Er bestand in einer allgemeinen Auffor-derung, die ich dem Departement vorgelegt habe. Wennein Oberkommandant nicht sofortige Schutzmaßregeln fürunvorhergesehene Fälle anordnen kann, so wird der Ober-befehl unmöglich.
Huguenin. Hatten Sie ausdrücklichen Befehl, dieKanonen aufzustellen?
Mandat. Die Kanonen wurden gleichzeitig mitden Bataillonen in Bewegung gesetzt. Es ist dieß einealte Uebung, die selbst unter Lafayette beobachtet wor-den ist.
*) Diese Worte: Hai llöjü rspoucku s, lilsosisurs du aon-„ssil Asnörai" stehen auf der von Mortimer-Ternaux aufgefun-denen ersten Minute dieses wichtigen Protokolls, sind aber in derAusfertigung absichtlich weggelassen worden, da aus diesen Wortensich ergab, daß die gesetzliche Behörde nichts Gesetzwidriges inseinem Benehmen gefunden hatte.