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nicht stören, sondern ertheilten ununterbrochen die zumGelingen der Insurrektion nothwendig erscheinenden Be-fehle, von welchen der zweite derjenige der Gefangen-haltung Petion's in seinem Hanse war; 600 Mannwurden zu seiner Bewachung abgesandt.
3. Verhalten des Departemenlalralhs und der National-Versammlung. Die Ereignisse und Stimmungen inden Tuilerien bis zum Wegzug des Növigs undseiner Ankunft in der Nationalversammlung, tO AhrNlorgens.
Es mochte ungefähr 6 Uhr Morgens geworden sein,und innerhalb dieser ersten 6 Stunden des 10. Augusthatte die Revolution allerdings große Fortschritte gemacht.Die Munizipalität war suspendirt und durch die Sek-tionsabgeordneten ersetzt; der Präsident der Gemeinde,Petion, war zur Unthätigkeit verdammt; die gesetzlichenOrgane für die Erhaltung von Ruhe und Ordnungwaren somit beseitigt oder paralysirt; der Oberbefehls-haber der bewaffneten Macht war todt; an seine Stelletrat der Chef der Insurrektion, wodurch begreiflich einevollständige Desorganisation auch unter denjenigen Natio-nalgarden entstehen mußte, die bereit gewesen wären, fürdie Konstitution einzustehen.
Es wäre nun zunächst Sache des Departemental-raths gewesen, die suspendirte Munizipalität wiedereinzusetzen und die Anordnungen der „insurrektionellenGemeinde" zu kasstren.